Mittel der "Bundesstiftung Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens" richten sich an Schwangere in Notlagen. Sie sind eine freiwillige und individuell einzelfallabhängige finanzielle Leistung, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Anträge sind bei bestimmten Schwangerschaftsberatungsstellen am Wohnort persönlich und so früh wie möglich zu stellen.
Unter www.familienplanung.de > Beratung > Beratungsstelle finden können Beratungsstellen in der Nähe gesucht werden, bei denen ein Antrag gestellt werden kann. Dazu ein Häkchen bei der "Beantragung von Mitteln der Bundesstiftung Mutter und Kind" setzen.
Die Leistungen der "Bundesstiftung Mutter und Kind" umfassen finanzielle Mittel z.B. für
Die Leistungen werden nicht auf das Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II, Hartz IV), die Hilfe zum Lebensunterhalt oder die Grundsicherung bei Erwerbsminderung angerechnet.
Schwangerschaft Entbindung Sozialhilfe