Bei Asthma sollte man keine Tätigkeit ausüben, die die Atemwege zusätzlich reizt. Ungeeignet sind Berufe mit hoher Belastung durch Staub, Dampf oder Lösungsmittel sowie thermischer Belastung und Allergenen wie beispielsweise Blütenpollen. Bei schwerer Erkrankung gibt es besondere Hilfen, um die Berufstätigkeit zu fördern oder zu erhalten.
Der Beruf und eine Atemwegserkrankung stehen häufig in enger Wechselwirkung. Bei bereits bestehender Atemwegserkrankung sollte kein Beruf gewählt werden, der den Krankheitsverlauf negativ beeinflusst. Jugendlichen Asthmatikern kann beispielsweise eine Berufsberatung bei der Agentur für Arbeit oder ein Praktikum im Wunschberuf helfen. Wenn die Lungenfunktion bereits eingeschränkt ist, sollten keine Berufe mit schwerer körperlicher Arbeit erlernt werden.
Ein Asthma-Anfall kann dazu führen, dass Betroffene ihre Arbeit nicht (weiter) ausführen können. Je nachdem, wie lange sie deswegen nicht arbeiten können, kann eine Krankschreibung notwendig sein. Näheres unter Arbeitsunfähigkeit.
Wenn Menschen mit Asthma die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben, aber nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr arbeiten können, dann können sie unter bestimmten Voraussetzungen eine teilweise oder volle Erwerbsminderungsrente bekommen. Näheres unter Erwerbsminderungsrente.
Geeignet sind Berufe mit geringer Belastung der Atemwege, z.B.:
Dabei sind immer die individuellen Anfallsauslöser mit zu betrachten, ebenso wie "versteckte" Belastungen der Atemwege, wie z.B. Staub aus Archiven, Ablagen oder Kopierern bei Bürotätigkeiten. Eine kontinuierliche, vom Berufstätigen dosierbare körperliche Tätigkeit kann empfehlenswert sein. Näheres zu den positiven Effekten von Bewegung und Sport bei Asthma unter Asthma > Sport.
Ungeeignet sind Berufsfelder mit hoher Belastung der Atemwege durch Stäube, Dämpfe oder Lösungsmittel sowie thermischer Belastung, z.B.:
Ungeeignet sind zudem Berufsfelder mit überwiegend körperlich schwerer Arbeit und regelmäßigen Spitzenbelastungen, z.B.:
Auch der ausgeübte Beruf kann der Auslöser einer Allergie und damit von Asthma sein. Informationen zu den Formen und Auslösern von Asthma finden Sie unter Asthma > Allgemeines. Das MSD Manual für Patienten informiert über berufsbedingtes Asthma unter www.msdmanuals.com/de > Ausgabe für Patienten > Suchbegriff: "berufsbedingtes Asthma".
Unter bestimmten Voraussetzungen kann Asthma als Berufskrankheit anerkannt werden. Es ist in den "obstruktiven Atemwegserkrankungen" in Anlage 1 der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) enthalten:
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin bietet Merkblätter zu diesen Atemwegserkrankungen unter www.baua.de > Themen > Prävention > Körperliche Gesundheit > Berufskrankheiten > Dokumente zu den einzelnen Berufskrankheiten > 4 Erkrankungen der Atemwege und der Lungen, des Rippenfells und Bauchfells und der Eierstöcke.
Der behandelnde Arzt oder Betriebsarzt meldet den begründeten Verdacht dem zuständigen Unfallversicherungsträger. Dort wird nach Begutachtung entschieden, ob eine Veränderung am Arbeitsplatz das Problem lösen kann, eine Umschulung begonnen werden muss oder eine Berentung in Frage kommt.
Zunehmend ins Bewusstsein rückt der Schutz und die Unterstützung von Asthmatikern an ihrem Arbeitsplatz. Viele Arbeitnehmer sind durch ihr Asthma eingeschränkt leistungsfähig. Stress, Stäube, trockene Luft oder Schimmel kann Asthmasymptome begünstigen. Folgende Arbeitsbereiche sind besonders zu beachten:
Wichtige Vorbeugungsmaßnahmen für Asthma-Betroffene sind:
Wenn Asthma so ausgeprägt ist, dass es die Berufstätigkeit gefährden oder der bisherige Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann, gibt es verschiedene Schutz-, Hilfs- und Fördermöglichkeiten. Einen Überblick mit konkreten Links finden Sie unter Behinderung > Berufsleben.
Stufenweise Wiedereingliederung ins Arbeitsleben