Für Menschen mit Allergien kommen je nach Allergieart bestimmte Berufe infrage, andere sind ausgeschlossen. Individuelle Berufsberatungen bieten die Agenturen für Arbeit.
Weitere Informationen auch unter
Allergiebedingte Haut- und Atemwegserkrankungen können als Berufskrankheit anerkannt werden, so z.B. das Bäckerasthma oder allergische Hauterkrankungen im Friseurhandwerk. Als Berufskrankheiten sind in der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) folgende Krankheiten aufgeführt:
Die Berufskrankheiten-Verordnung finden Sie beim Bundesjustizministerium unter www.gesetze-im-internet.de/bkv/anlage_1.html.
Wenn Allergien so schwer sind, dass eine anerkannte Behinderung vorliegt, gibt es verschiedene Schutz-, Hilfs- und Fördermöglichkeiten.
Näheres unter Behinderung > Berufsleben.