Allergien > Behinderung

1. Das Wichtigste in Kürze

Bei Allergien mit Ekzemen oder chronischen Nebenhöhlenentzündungen sowie bei Asthma und Neurodermitis mit behindernden Auswirkungen kann das Versorgungsamt auf Antrag einen Grad der Behinderung (GdB) feststellen. Ein Schwerbehindertenausweis kann zwar erst ab einem GdB von 50 ausgestellt werden, aber schon ab einem GdB von 20 kann die GdB-Feststellung Vorteile bringen, z.B. eine Steuerersparnis.

2. Versorgungsmedizinische Grundsätze

Das Versorgungsamt, Amt für Soziale Angelegenheiten oder Amt für Soziales und Versorgung bestimmt den Grad der Behinderung (GdB) im Schwerbehindertenausweis nach der sog. Versorgungsmedizinverordnung. Diese enthält als Anhang die sog. Versorgungsmedizinischen Grundsätze mit Anhaltspunkten zur Höhe des GdB bei verschiedenen Krankheiten. Die Anhaltspunkte sind nur ein Orientierungsrahmen; die Berechnung ist vom individuellen Einzelfall abhängig.

Bei der GdB-Feststellung werden nicht nur die Folgen der Allergie(en) berücksichtigt, sondern die Folgen aller gesundheitlichen Beeinträchtigungen zusammen. Wer die GdB-Feststellung beantragt, sollte deshalb unbedingt alle gesundheitlichen Einschränkungen angeben, auch wenn sie mit Allergien nichts zu tun haben. Näheres unter Grad der Behinderung.

2.1. Chronische Nebenhöhlenentzündung

 

GdB

leichteren Grades (ohne wesentliche Neben- und Folgeerscheinungen)

0–10

schweren Grades (ständige erhebliche Eiterabsonderung, Trigeminusreizerscheinungen (= Schmerzen, weil der Gesichtsnerv gereizt wird), Polypenbildung)

20–40

2.2. Ekzeme

Kontaktekzeme (z.B. irritatives und allergisches Kontaktekzem)

GdB

geringe Ausdehnung und bis zu zweimal im Jahr für wenige Wochen auftretend

0–10

sonst

20–30

Chronisch rezidivierende (= wiederkehrende) Urtikaria (= Nesselsucht) /Quincke Ödem (= Schwellung der Unterhaut, die heute meist Angioödem genannt wird)

GdB

selten, bis zu zweimal im Jahr auftretend, leicht vermeidbare Noxen (= Auslöser für allergieähnliche Reaktionen) oder Allergene

0–10

häufiger auftretende Schübe, schwer vermeidbare Noxen und Allergene

20–30

schwerer chronischer, sich über Jahre hinziehender Verlauf

40–50

Eine sog. systemische Beteiligung muss das Amt ggf. zusätzlich berücksichtigen. Systemische Beteiligung bedeutet, dass sich die Auswirkungen nicht nur an einzelnen Körperstellen zeigen, sondern in einem größeren Bereich, z.B. wenn das Verdauungssystem (sog. Gastrointestinaltrakt) oder der Kreislauf mitbetroffen sind.

Erythrodermien (= Rötungen der gesamten Haut)

GdB

bei leichter Intensität des Krankheitsprozesses

40

bei mittlerer Intensität des Krankheitsprozesses ohne wesentliche Auswirkung auf den Allgemeinzustand

50–60

mit stärkerer Auswirkung auf den Allgemeinzustand

70–80

Ichthyosis (Gruppe seltener, generalisierter, erblicher Verhornungsstörungen der Haut)

GdB

leichte Form, auf Stamm (= Rumpf) und Extremitäten (= Arme und Beine) weitgehend begrenzt, mit trockener Haut, mäßiger Schuppung, ohne wesentliche Verfärbung

0–10

mittlere Form, auf Stamm und Extremitäten weitgehend begrenzt, mit stärkerer Schuppung und Verfärbung

20–40

schwere Form, mit ausgeprägter Schuppung und Verfärbung der gesamten Haut, insbesondere der Gelenkbeugen und des Gesichts

50–80

 

2.3. GdB bei anderen Allergien

Informationen zum Grad der Behinderung bei bestimmten Allergien unter

2.4. Praxistipps

  • Die Versorgungsmedizin-Verordnung mit der besonders wichtigen Anlage 2 (Versorgungsmedizinische Grundsätze) finden Sie in ständig aktualisierter Form unter www.gesetze-im-internet.de/versmedv/index.html oder als übersichtliche Broschüre mit einer erläuternden Einleitung zum PDF-Download beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter www.bmas.de > Suchbegriff: "K710".
  • Wenn Sie einen GdB wegen Allergien beantragen, denken Sie unbedingt daran, auch alle anderen Krankheiten, psychischen Beschwerden und Behinderungen anzugeben, auch wenn diese Ihnen nicht besonders schwerwiegend erscheinen. Ansonsten kann es dazu kommen, dass ein zu niedriger GdB bewilligt wird.
  • Wird ein zu niedriger GdB bewilligt, ist ein kostenfreier Widerspruch ratsam. Wenn Sie hierfür anwaltliche Hilfe brauchen, sich diese aber nicht leisten können, können Sie dafür Beratungshilfe beantragen.

3. Hilfen und Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderungen

Mit einem GdB wegen Allergien kommen verschiedene Hilfen und Nachteilsausgleiche infrage:

4. Verwandte Links

Allergien

Allergien > Arbeit und Beruf

Behinderung

Behinderung > Urlaub und Freizeit

Schwerbehindertenausweis

Grad der Behinderung

Versorgungsamt

Letzte Bearbeitung: 01.10.2024

{}Allergien > Behinderung{/}{}Allergien{/}