Nachfolgend eine Linkliste mit allgemeinen finanziellen Hilfen, die bei Tinnitus, Hörsturz, Morbus Menière oder Hyperakusis infrage kommen können:
Leistungen und Hilfen |
Nähere Ausführung im Zusammenhang mit Tinnitus, Hörsturz, Morbus Menière und Hyperakusis |
Entgeltfortzahlung |
Sie können bis zu 6 Wochen Entgeltfortzahlung erhalten, wenn Sie wegen Tinnitus oder anderer Gehörstörungen arbeitsunfähig sind. |
Krankengeld |
Wenn Sie wegen starker Symptome länger als 6 Wochen arbeitsunfähig sind, endet die Entgeltfortzahlung und die Krankenkasse zahlt Krankengeld. |
Arbeitslosengeld |
Arbeitslosengeld ist die reguläre Leistung bei Arbeitslosigkeit. Dafür müssen Sie der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen. |
Sie können unter Umständen auch Arbeitslosengeld bekommen, wenn Sie krankgeschrieben sind, Ihr Krankengeld ausgelaufen ist und Ihr Arbeitsverhältnis ungekündigt ist. |
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Leistung, wenn Einkommen und Vermögen nicht zum Leben reicht, z.B. wegen teilweiser Erwerbsminderung, Teilzeitarbeit oder Arbeitslosigkeit. |
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Kinderpflege-Krankengeld |
Leidet Ihr Kind an einer Störung des Gehörsinns und benötigt Betreuung und Pflege von Ihnen als berufstätigem Elternteil, haben Sie pro Jahr pro Elternteil Anspruch auf 15 Tage Kinderpflege-Krankengeld. |
Wird eine medikamentöse Behandlung erforderlich, müssen Sie als Erwachsene häufig Zuzahlungen zu Medikamenten leisten. Wenn Sie im Laufe eines Kalenderjahres bestimmte Belastungsgrenzen erreichen, können Sie sich von den Zuzahlungen der Krankenkasse befreien lassen. |
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Bei einer Störung des Gehörsinns kann eine Reha erforderlich sein. Sie können ambulante oder stationäre Reha-Maßnahmen in Anspruch nehmen. Zudem kann eine berufliche Reha dabei helfen, Ihren Arbeitsplatz umzugestalten oder den Wiedereinstieg ins Arbeitsleben zu meistern. |
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Übergangsgeld |
Übergangsgeld kann Ihre einkommenslose Zeit während einer Reha überbrücken. |
Ist Ihre Arbeitsfähigkeit dauerhaft eingeschränkt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Erwerbsminderungsrente in individuell errechneter Höhe beziehen. |
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Bei geringem Einkommen können Sie Wohngeld als Zuschuss zur Miete beantragen. |
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Sozialhilfe können Sie ggf. bekommen, wenn
"Hilfe zum Lebensunterhalt" und "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung" sind Leistungen der Sozialhilfe. |
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Bei schweren Formen und stark ausgeprägten Symptomen kann Ihnen ein Grad der Behinderung (GdB) zuerkannt werden. Je nach Höhe des GdB können Sie damit verschiedene Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen. |
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Mit einer anerkannten Behinderung können Sie bei der Einkommensteuererklärung Pauschbeträge ansetzen und zahlen dann weniger Steuer oder bekommen Geld zurück. Das persönliche Budget ist eine Alternative zu Sachleistungen: Mit dem Budget können Sie Ihre Reha- und Teilhabeleistungen selbst einkaufen. |
Weitere hilfreiche Informationen, z.B. zu Beruf und Autofahren bei Störungen des Gehörsinns, finden Sie unter Tinnitus.