Von Tinnitus Betroffene sollten darauf achten, ob ihr Arbeitsplatz ihre Erkrankung verursacht oder fördert. Die Folgen einer Tinnituserkrankung können Grund für eine teilweise oder sogar volle Erwerbsminderung (umgangssprachlich Erwerbsunfähigkeit) sein.
Menschen mit Ohrgeräuschen müssen bei der Berufswahl je nach Krankheitsbild unterschiedliche Aspekte beachten.
Tinnitus
Meist sind von Tinnitus Betroffene empfindlich gegen starken Lärm, weshalb bei der Berufswahl Tätigkeiten mit großer Lärmbelastung durch Maschinen, Motoren oder Musik vermieden werden sollten.
Wenn Betroffene in der Stille stärker unter den Geräuschen leiden, sollten sie entsprechende Berufe meiden, z.B. in Archiven oder Bibliotheken.
Tinnitus reagiert bei vielen auch auf Stress. Es sollte deshalb immer auf Stressausgleich und Entspannung geachtet werden, z.B. durch konsequente Einhaltung von Pausen, Fitness und ausreichend Schlaf.
Morbus Menière
Nicht ausgeübt werden dürfen Berufe
In der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) wird unter den Krankheiten, die durch Lärm entstehen, lediglich unter Nr. 2301 die Lärmschwerhörigkeit genannt. Tinnitus allein gilt nicht als Berufskrankheit.
Nicht immer einfach zu beantworten ist die Frage, ob der Arbeitgeber über Tinnitus und verwandte Erkrankungen informiert werden soll.
Eine Hilfe ist in der Regel, diese Frage bei einem Arztbesuch oder bei der Psychotherapie zu klären.
Tinnitus kann eine längere Arbeitsunfähigkeit nach sich ziehen. Allgemeine Informationen dazu finden Sie unter folgenden Stichworten:
Verstärkt sich der Tinnitus am Arbeitsplatz, z.B. wegen Lärm an Maschinen oder auf dem Bau, angespannter Haltung oder Stress, muss die betroffene Person evtl. ihren Beruf aufgeben und umschulen. Problematisch ist Tinnitus auch für Berufsgruppen, die auf ein feines Gehör angewiesen sind, z.B. Musiker oder Tontechniker.
Wenn die Auswirkungen des Tinnitus so schwer sind, dass sie die Berufstätigkeit gefährden oder der bisherige Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann, gibt es verschiedene Schutz-, Hilfs- und Fördermöglichkeiten. Nachfolgend eine Linkliste zu sozialrechtlichen Leistungen, die bei dekompensiertem Tinnitus relevant werden können:
Dekompensierter Tinnitus kann bis zur Erwerbsminderung führen. Oft sind es neben den Ohrgeräuschen zusätzliche Belastungen wie Geräuschemfindlichkeit, Angstzustände, Schlafstörungen, Konzentrationsstörungen, Depressionen (s.a. Depressionen > Symptome Ursachen Diagnose) und/oder psychische Belastungen, die eine weitere Berufsausübung behindern oder sogar ganz verhindern.
Insbesondere in Fällen mit massiven psychischen Problemen kann ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente entstehen. Zu anderen Möglichkeiten zur Sicherung des Lebensunterhalts bei einer Erwerbsminderung Näheres unter Erwerbsminderung.