Schlaganfall > Finanzielle Hilfen

Nachfolgend eine Linkliste mit finanziellen Hilfen, die nach einem Schlaganfall infrage kommen können:

 

Leistungen und Hilfen

Nähere Ausführung im Zusammenhang mit einem Schlaganfall

Entgeltfortzahlung

Sie können bis zu 6 Wochen Entgeltfortzahlung erhalten, wenn Sie nach einem Schlaganfall arbeitsunfähig sind.

Krankengeld

Sind Sie länger als 6 Wochen arbeitsunfähig, endet die Entgeltfortzahlung und die Krankenkasse zahlt Krankengeld.

Arbeitslosengeld

Arbeitslosengeld ist die reguläre Leistung bei Arbeitslosigkeit. Dafür müssen Sie der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen.

Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit

Arbeitslosengeld > Nahtlosigkeit

Sie können unter Umständen auch Arbeitslosengeld bekommen, wenn Sie krankgeschrieben sind, Ihr Krankengeld ausgelaufen ist und Ihr Arbeitsverhältnis ungekündigt ist.

Grundsicherung für Arbeitsuchende

Bürgergeld

Leistung, wenn Ihr Einkommen und Vermögen nicht zum Leben reichen, z.B. wegen teilweiser Erwerbsminderung, Teilzeitarbeit oder Arbeitslosigkeit.

Kinderpflege-Krankengeld

Hat Ihr Kind einen Schlaganfall erlitten und benötigt Betreuung und Pflege von Ihnen als berufstätigem Elternteils, haben Sie pro Jahr pro Elternteil Anspruch auf 15 Tage Kinderpflege-Krankengeld pro Jahr.

Zuzahlungsbefreiung Krankenversicherung

Zuzahlungsbefreiung für chronisch Kranke

Erwachsene müssen zu zahlreichen Medikamenten, Therapien und Klinikaufenthalten Zuzahlungen leisten. Wenn Sie im Laufe eines Kalenderjahres bestimmte Belastungsgrenzen erreichen, können Sie sich von den Zuzahlungen der Krankenkasse befreien lassen.

Die Folgen des Schlaganfalls können als chronische Krankheit gewertet werden, was Ihre Belastungsgrenze verringert.

Schlaganfall > Rehabilitation

Medizinische Rehabilitation

Berufliche Reha > Leistungen

Die Auswirkungen des Schlaganfalls können eine Reha erforderlich machen. Die Reha-Maßnahmen können ambulant oder stationär erfolgen.

Zudem kann eine berufliche Reha dabei helfen, Ihren Arbeitsplatz umzugestalten oder den Wiedereinstieg ins Arbeitsleben zu meistern.

Übergangsgeld

Übergangsgeld kann Ihre einkommenslose Zeit während einer Reha überbrücken.

Schlaganfall > Rente

Erwerbsminderungsrente

Ist Ihre Arbeitsfähigkeit nach dem Schlaganfall dauerhaft eingeschränkt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Erwerbsminderungsrente in individuell errechneter Höhe beziehen.

Wohngeld

Bei geringem Einkommen können Sie Wohngeld als Zuschuss zur Miete beantragen.

Schlaganfall > Schwerbehinderung

Leistungen für Menschen mit Behinderungen

Wenn ein Schlaganfall schwere Folgen nach sich zieht, die sich nicht beheben lassen, kann Ihnen ein Grad der Behinderung (GdB) zuerkannt werden. Je nach Höhe des GdB können Sie verschiedene Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen.

Pauschbetrag bei Behinderung

Persönliches Budget

Mit einer anerkannten Behinderung können Sie bei der Einkommensteuererklärung Pauschbeträge ansetzen und zahlen dann weniger Steuer oder bekommen Geld zurück.

Das persönliche Budget ist eine Alternative zu Sachleistungen: Mit dem Budget können Sie Ihre Reha- und Teilhabeleistungen selbst einkaufen.

Schlaganfall > Pflege

Pflegeleistungen

Nach einem Schlaganfall kann es zu Pflegebedürftigkeit kommen.

Leistungen bei Pflegebedürftigkeit.

Sozialhilfe

Hilfe zum Lebensunterhalt

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Sozialhilfe können Sie ggf. bekommen, wenn

  • Sie nach einem Schlaganfall nur noch unter 3 Stunden erwerbsfähig sind und keine Erwerbsminderungsrente bekommen oder
  • Ihre Erwerbsminderungsrente zu niedrig ist.

"Hilfe zum Lebensunterhalt" und "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung" sind Leistungen der Sozialhilfe.

 

Weitere hilfreiche Informationen, z.B. zu Mobilität, Arbeit und Familie im Zusammenhang mit einem Schlaganfall, finden Sie unter Schlaganfall.

Letzte Bearbeitung: 26.09.2024

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