Nachfolgend eine Linkliste mit finanziellen und weiteren Hilfen, die bei Neurodermitis infrage kommen können:
Leistungen und Hilfen |
Nähere Ausführung im Zusammenhang mit Neurodermitis |
Entgeltfortzahlung |
Sie können bis zu 6 Wochen Entgeltfortzahlung erhalten, wenn Sie wegen der Neurodermitis arbeitsunfähig sind. |
Krankengeld |
Wenn Sie wegen starker Symptome länger als 6 Wochen arbeitsunfähig sind, endet die Entgeltfortzahlung und die Krankenversicherung zahlt Krankengeld. |
Kinderpflege-Krankengeld |
Ist Ihr Kind von Neurodermitis betroffen und benötigt Ihre Betreuung und Pflege als berufstätigem Elternteil, haben Sie pro Jahr pro Elternteil Anspruch auf 15 Tage Kinderpflege-Krankengeld. |
Als Erwachsene müssen Sie zu Medikamenten, Salben und Klinikaufenthalten häufig Zuzahlungen leisten. Wenn Sie im Laufe eines Kalenderjahres bestimmte Belastungsgrenzen erreichen, können Sie sich von den Zuzahlungen der Krankenkasse befreien lassen. Wenn Ihre Neurodermitis als chronisch anerkannt ist, halbiert das Ihre Belastungsgrenze. |
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Die Auswirkungen Ihrer Neurodermitis können eine Reha erforderlich machen. Die Reha-Maßnahmen können ambulant oder stationär erfolgen. Eine berufliche Reha kann Ihnen helfen, Ihren Arbeitsplatz umzugestalten oder den Wiedereinstieg ins Arbeitsleben zu meistern. |
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Übergangsgeld |
Übergangsgeld kann Ihre einkommenslosen Zeiten während medizinischer oder beruflicher Reha überbrücken. |
Arbeitslosengeld |
Arbeitslosengeld ist die reguläre Leistung bei Arbeitslosigkeit. Dafür müssen Sie der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen. |
Sie können unter Umständen auch Arbeitslosengeld bekommen, wenn Sie krankgeschrieben sind, Ihr Krankengeld ausgelaufen ist und Ihr Arbeitsverhältnis ungekündigt ist. |
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Leistung, wenn Einkommen und Vermögen nicht zum Leben reicht, z.B. wegen teilweiser Erwerbsminderung, Teilzeitarbeit oder Arbeitslosigkeit. |
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Bei geringem Einkommen können Sie Wohngeld als Zuschuss zur Miete beantragen. |
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Ist Ihre Arbeitsfähigkeit wegen der Neurodermitis dauerhaft eingeschränkt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Erwerbsminderungsrente in individuell errechneter Höhe beziehen. |
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Sozialhilfe können Sie ggf. bekommen, wenn
"Hilfe zum Lebensunterhalt" und "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung" sind Leistungen der Sozialhilfe. |
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Bei schweren Formen von Neurodermitis mit ausgeprägter Symptomatik wird Ihnen unter gewissen Voraussetzungen ein Grad der Behinderung (GdB) zuerkannt. Je nach Höhe des GdB können Sie damit verschiedene Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen. |
Links auf weitere hilfreiche Informationen, z.B. zu Hautpflege, Juckreiz, Ernährung und Kleidung, finden Sie unter Neurodermitis.