Nachfolgend eine Linkliste mit finanziellen Hilfen, die für Patienten mit Migräne infrage kommen können:
Leistungen und Hilfen |
Nähere Ausführung im Zusammenhang mit Migräne |
Entgeltfortzahlung |
Sie können bis zu 6 Wochen Entgeltfortzahlung erhalten, wenn Sie wegen der Migräne nicht arbeiten können. |
Krankengeld |
Wenn Sie wegen starker Migräne länger als 6 Wochen arbeitsunfähig sind, endet die Entgeltfortzahlung und die Krankenkasse zahlt Krankengeld. |
Kinderpflege-Krankengeld |
Ist Ihr Kind von Migräne betroffen und benötigt Ihre Betreuung und Pflege als berufstätigem Elternteils, haben Sie pro Jahr pro Elternteil Anspruch auf 15 Tage Kinderpflege-Krankengeld. |
Arbeitslosengeld |
Arbeitslosengeld ist die reguläre Leistung bei Arbeitslosigkeit. Dafür müssen Sie der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen. |
Sie können unter Umständen auch Arbeitslosengeld bekommen, wenn Sie krankgeschrieben sind, Ihr Krankengeld ausgelaufen ist und Ihr Arbeitsverhältnis ungekündigt ist. |
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Leistung, wenn Einkommen und Vermögen nicht zum Leben reicht, z.B. wegen teilweiser Erwerbsminderung, Teilzeitarbeit oder Arbeitslosigkeit. |
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Als Erwachsene müssen Sie zu zahlreichen Medikamenten, Therapien und Klinikaufenthalten Zuzahlungen leisten. Wenn Sie im Laufe eines Kalenderjahres bestimmte Belastungsgrenzen erreichen, können Sie sich von den Zuzahlungen der Krankenkasse befreien lassen. Unter Umständen kann Migräne als chronische Krankheit gewertet werden, was Ihre Belastungsgrenze verringert. |
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Die Auswirkungen Ihrer Migräne können eine Reha erforderlich machen. Die Reha-Maßnahmen können ambulant oder stationär erfolgen. Eine berufliche Reha kann Ihnen dabei helfen, Ihren Arbeitsplatz Ihren Bedürfnissen entsprechend umzugestalten oder den Wiedereinstieg ins Berufsleben zu meistern. |
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Übergangsgeld |
Übergangsgeld kann Ihre einkommenslose Zeit während einer Reha überbrücken. |
Ist Ihre Arbeitsfähigkeit aufgrund der Migräne dauerhaft eingeschränkt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Erwerbsminderungsrente in individuell errechneter Höhe beziehen. |
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Bei geringem Einkommen können Sie Wohngeld als Zuschuss zu Miete beantragen. |
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Bei schweren Verlaufsformen der Migräne kann Ihnen ein Grad der Behinderung (GdB) zuerkannt werden. Je nach Höhe des GdB können Sie verschiedene Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen. |
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Sozialhilfe können Sie ggf. bekommen, wenn
"Hilfe zum Lebensunterhalt" und "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung" sind Leistungen der Sozialhilfe. |
Weitere Links auf hilfreiche Informationen, z.B. zu Migräne im Zusammenhang mit Beruf, Autofahren und Sport, finden Sie unter Migräne.