Migräne > Schwerbehinderung

1. Das Wichtigste in Kürze

Bei Migräne kann vom Versorgungsamt ein Grad der Behinderung (GdB) festgestellt werden. Die Höhe des GdB richtet sich nach der Häufigkeit und Dauer der Migräneanfälle. Menschen mit Behinderungen können unter bestimmten Voraussetzungen Hilfen und Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen.

2. Versorgungsmedizinsche Grundsätze

Das Versorgungsamt richtet sich bei der Feststellung der Behinderung nach den "Versorgungsmedizinischen Grundsätzen". Diese enthalten allgemeine Beurteilungsregeln und Einzelangaben über die Höhe des GdB bzw. Grads der Schädigungsfolgen (GdS). Es handelt sich dabei nur um einen Orientierungsrahmen; die Berechnung ist vom individuellen Einzelfall abhängig.

Die Versorgungsmedizinischen Grundsätze können in ständig aktualisierter Form in der Anlage zu § 2 der "Versorgungsmedizin-Verordnung" unter www.gesetze-im-internet.de/versmedv/anlage.html nachgelesen werden oder als Broschüre beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter www.bmas.de > Suchbegriff: "K710" heruntergeladen werden. Die Angaben zu "Echter Migräne" stehen im Kapitel 2.3 auf S. 31.

3. GdB-Anhaltswerte bei echter Migräne

Echte Migräne

je nach Häufigkeit und Dauer der Anfälle und Ausprägung der Begleiterscheinungen (vegetative Störungen, Augensymptome, andere zerebrale Reizerscheinungen)

GdB/GdS

leichte Verlaufsform (Anfälle durchschnittlich einmal monatlich)

0 – 10

mittelgradige Verlaufsform (häufigere Anfälle, jeweils einen oder mehrere Tage anhaltend)

20 – 40

schwere Verlaufsform (lang andauernde Anfälle mit stark ausgeprägten Begleiterscheinungen, Anfallspausen von nur wenigen Tagen)

50 – 60

4. Hilfen und Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderungen

Hat ein Patient mit Migräne eine anerkannte (Schwer-)Behinderung, können für ihn Hilfen und Nachteilsausgleiche infrage kommen.

Weitere Informationen unter:

Behinderung (Definitionen und Überblick)

Schwerbehindertenausweis – ab einem GdB von 50

Nachteilsausgleiche (Übersichtliche Tabellen zum Download)

Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis – kennzeichnen die Art einer Behinderung

Behinderung > Steuervorteile (Überblick über Steuererleichterungen, außergewöhnliche Belastungen, Pauschbeträge, Sonderausgaben, Fahrtkosten)

Behinderung > Berufsleben (Arbeitsplatz erlangen/behalten, Gleichstellung, Schutz und Nachteilsausgleiche am Arbeitsplatz)

Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen – für ein gleichberechtigtes und selbstbestimmtes Leben

Altersrente für schwerbehinderte Menschen (Abschlagsfreie Altersrente für schwerbehinderte Menschen 2 Jahre früher möglich, vorzeitige Altersrente um bis zu 5 Jahre mit Abschlägen)

5. Verwandte Links

Ratgeber Behinderungen

Leistungen für Menschen mit Behinderungen

Chronische Schmerzen

Chronische Schmerzen > Schwerbehinderung

Migräne

Migräne > Häufigkeit - Formen - Ursachen

Migräne > Behandlung

Migräne > Beruf

Letzte Bearbeitung: 10.06.2024

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