Nachfolgend eine Linkliste mit finanziellen und weiteren Hilfen, die bei Koronarer Herzkrankheit (KHK) infrage kommen können:
Leistungen und Hilfen |
Nähere Ausführung im Zusammenhang mit KHK |
Entgeltfortzahlung |
Wenn Sie wegen der KHK nicht arbeiten können, erhalten Sie in der Regel bis zu 6 Wochen Entgeltfortzahlung. |
Krankengeld |
Wenn Sie wegen starker Symptome länger als 6 Wochen arbeitsunfähig sind, endet die Entgeltfortzahlung und die Krankenkasse zahlt Krankengeld. |
Arbeitslosengeld |
Arbeitslosengeld ist die reguläre Leistung bei Arbeitslosigkeit. Dafür müssen Sie der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen. |
Sie können unter Umständen auch Arbeitslosengeld bekommen, wenn Sie krankgeschrieben sind, Ihr Krankengeld ausgelaufen ist und Ihr Arbeitsverhältnis ungekündigt ist. | |
Leistung, wenn Einkommen und Vermögen nicht zum Leben reichen, z.B. wegen teilweiser Erwerbsminderung, Teilzeitarbeit oder Arbeitslosigkeit. |
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Als Erwachsene müssen Sie zu zahlreichen Medikamenten, Hilfsmitteln, Therapien und Klinikaufenthalten Zuzahlungen leisten. Wenn Sie im Laufe eines Kalenderjahres eine bestimmte Belastungsgrenze erreichen, können Sie sich von den Zuzahlungen der Krankenkasse befreien lassen. Unter Umständen wird KHK zu einer chronischen Krankheit, was Ihre Belastungsgrenze halbiert. |
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Die Auswirkungen der KHK können eine Reha erforderlich machen. Die Reha-Maßnahmen können ambulant oder stationär erfolgen. Zudem kann Ihnen eine berufliche Reha dabei helfen, Ihren Arbeitsplatz umzugestalten und den Wiedereinstieg ins Berufsleben zu meistern. |
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Übergangsgeld |
Übergangsgeld kann Ihre einkommenslose Zeit während einer Reha überbrücken. |
Ist Ihre Arbeitsfähigkeit wegen der KHK dauerhaft eingeschränkt, bekommen Sie unter bestimmten Voraussetzungen Erwerbsminderungsrente in individuell errechneter Höhe. |
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Bei geringem Einkommen können Sie Wohngeld als Zuschuss zur Miete beantragen. |
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Sozialhilfe können Sie ggf. bekommen, wenn
Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sind Leistungen der Sozialhilfe. |
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Bei schweren Formen von KHK wird Ihnen unter gewissen Voraussetzungen ein Grad der Behinderung (GdB) zuerkannt. Je nach Höhe des GdB können Sie verschiedene Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen. |
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Bei einem schweren Krankheitsverlauf können Sie pflegebedürftig werden. Leistungen bei Pflegebedürftigkeit. |
Weitere hilfreiche Informationen, z.B. KHK im Zusammenhang mit Sexualität, Urlaub und Beruf, finden Sie unter Koronare Herzkrankheit KHK.
Ausführliche Informationen finden Sie auch in unserem Ratgeber Koronare Herzkrankheit.