Nachfolgend eine Linkliste mit finanziellen und weiteren Hilfen, die bei Depressionen infrage kommen können:
Leistungen und Hilfen |
Nähere Ausführung im Zusammenhang mit Depressionen |
Entgeltfortzahlung |
Sie können bis zu 6 Wochen Entgeltfortzahlung erhalten, wenn Sie wegen der Depression nicht arbeiten können. |
Krankengeld |
Sind Sie länger als 6 Wochen arbeitsunfähig, endet die Entgeltfortzahlung und die Krankenkasse zahlt Krankengeld. |
Die Auswirkungen der Depression können eine medizinische Reha erforderlich machen. Die Reha-Maßnahmen können ambulant oder stationär erfolgen. Zudem kann eine berufliche Reha dabei helfen, Ihren Arbeitsplatz zu erhalten oder den Wiedereinstieg ins Berufsleben zu meistern. |
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Übergangsgeld kann Ihre einkommenslose Zeit während einer Reha überbrücken. |
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Arbeitslosengeld |
Arbeitslosengeld ist die reguläre Leistung bei Arbeitslosigkeit. Dafür müssen Sie der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen. |
Sie können unter Umständen auch Arbeitslosengeld bekommen, wenn Sie krankgeschrieben sind, Ihr Krankengeld ausgelaufen ist und Ihr Arbeitsverhältnis ungekündigt ist. |
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Bei geringem Einkommen können Sie Wohngeld als Zuschuss zur Miete beantragen. |
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Leistungen, wenn Einkommen und Vermögen nicht zum Leben reichen, z.B. wegen teilweiser Erwerbsminderung, Teilzeitarbeit oder Arbeitslosigkeit. |
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Sind Sie aufgrund der Depressionen in Ihrer Erwerbsfähigkeit eingeschränkt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Erwerbsminderungsrente in individuell errechneter Höhe beziehen. |
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Sozialhilfe können Sie ggf. bekommen, wenn
"Hilfe zum Lebensunterhalt" und "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung" sind Leistungen der Sozialhilfe. |
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Als Erwachsene müssen Sie zu zahlreichen Medikamenten, Therapien und Klinikaufenthalten Zuzahlungen leisten. Wenn Sie im Laufe eines Kalenderjahres bestimmte Belastungsgrenzen erreichen, können Sie sich von den Zuzahlungen der Krankenkasse befreien lassen. Unter Umständen können Depressionen als chronische Krankheit gewertet werden, was Ihre Belastungsgrenze halbiert. |
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Bei einer ausgeprägten Depression kann Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen ein Grad der Behinderung (GdB) zuerkannt werden. Je nach Höhe des GdB können Sie damit verschiedene Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen. |
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Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischen Behinderungen |
Kinder und Jugendliche können unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen wie z.B. Lerntherapie, Inklusionsbetreuung oder Schulbegleitung in Anspruch nehmen. |
Die Eingliederungshilfe umfasst verschiedene Leistungen, um Menschen mit Behinderung eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. |
Weitere hilfreiche Informationen, z.B. zur Psychotherapie und Behandlung, finden Sie unter Depressionen.
Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie auch in unserem Ratgeber Depressionen.