Nachfolgend eine Linkliste mit finanziellen und weiteren Hilfen, die bei Multiple Sklerose infrage kommen können:
Leistungen und Hilfen |
Nähere Ausführung im Zusammenhang mit Multiple Sklerose |
Entgeltfortzahlung |
Sie können bis zu 6 Wochen Entgeltfortzahlung erhalten, wenn Sie wegen der Multiplen Sklerose arbeitsunfähig sind. |
Krankengeld |
Wenn Sie wegen starker Symptome länger als 6 Wochen arbeitsunfähig sind, endet die Entgeltfortzahlung und die Krankenkasse zahlt Krankengeld. |
Arbeitslosengeld |
Arbeitslosengeld ist die reguläre Leistung bei Arbeitslosigkeit. Dafür müssen Sie der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen. |
Sie können unter Umständen auch Arbeitslosengeld bekommen, wenn Sie krankgeschrieben sind, Ihr Krankengeld ausgelaufen ist und Ihr Arbeitsverhältnis ungekündigt ist. |
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Leistung, wenn Einkommen und Vermögen nicht zum Leben reichen, z.B. wegen teilweiser Erwerbsminderung, Teilzeitarbeit oder Arbeitslosigkeit. | |
Als Erwachsene müssen Sie zu zahlreichen Medikamenten, Therapien, Hilfmitteln und Klinikaufenthalten Zuzahlungen leisten. Wenn Sie im Laufe eines Kalenderjahres bestimmte Belastungsgrenzen erreichen, können Sie sich von den Zuzahlungen der Krankenkasse befreien lassen. Mit Multipler Sklerose gelten Sie in der Regel als chronisch krank, was Ihre Belastungsgrenze verringert. |
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Bei einem fortschreitenden Krankheitsverlauf wird Ihnen ein Grad der Behinderung (GdB) zuerkannt. Je nach Höhe des GdB können Sie verschiedene Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen. |
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Die Auswirkungen der Multiplen Sklerose können eine Reha erforderlich machen. Die Reha-Maßnahmen können ambulant oder stationär erfolgen. Eine berufliche Reha kann Ihnen dabei helfen, den Arbeitsplatz Ihren Bedürfnissen entsprechend umzugestalten oder den Wiedereinstieg ins Berufsleben zu meistern. |
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Übergangsgeld |
In einkommenslosen Zeiten während einer Reha können Sie Übergangsgeld beziehen. |
Ist Ihre Arbeitsfähigkeit aufgrund der Multiplen Sklerose dauerhaft eingeschränkt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Erwerbsminderungsrente in individuell errechneter Höhe beziehen. |
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Bei geringem Einkommen können Sie Wohngeld als Zuschuss zu Miete beantragen. |
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Sozialhilfe können Sie ggf. bekommen, wenn
"Hilfe zum Lebensunterhalt" und "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung" sind Leistungen der Sozialhilfe. |
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Je nach Krankheitsverlauf kann es zur Pflegebedürftigkeit kommen. Leistungen bei Pflegebedürftigkeit. |
Weitere hilfreiche Informationen, z.B. zu Multiple Sklerose im Zusammenhang mit Familie, Mobilität und Urlaub, finden Sie unter Multiple Sklerose.
Ausführliche Informationen finden Sie auch in unserem Ratgeber Multiple Sklerose.