Nachfolgend eine Linkliste mit allgemeinen finanziellen Hilfen, die für Menschen mit HIV-Infektion oder AIDS infrage kommen können:
Hilfen und Leistungen |
Nähere Ausführung im Zusammenhang mit HIV und AIDS |
Entgeltfortzahlung |
Sie bekommen in der Regel bis zu 6 Wochen Entgeltfortzahlung, wenn Sie wegen einer Erkrankung nicht arbeiten können. |
Krankengeld |
Sind Sie wegen starker Symptome länger als 6 Wochen arbeitsunfähig, endet die Entgeltfortzahlung und die Krankenkasse zahlt Krankengeld. |
Arbeitslosengeld |
Arbeitslosengeld ist die reguläre Leistung bei Arbeitslosigkeit. Dafür müssen Sie der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen. |
Sie können unter Umständen auch Arbeitslosengeld bekommen, wenn Sie krankgeschrieben sind, Ihr Krankengeld ausgelaufen ist und Ihr Arbeitsverhältnis ungekündigt ist. |
|
Kinderpflege-Krankengeld |
Wenn Ihr Kind mit HIV infiziert oder an AIDS erkrankt ist und Sie als berufstätiger Elternteil für die Betreuung und Pflege benötigt werden, haben Sie pro Jahr pro Elternteil Anspruch auf 15 Tage Kinderpflege-Krankengeld. |
HIV und AIDS werden medikamentös behandelt, und dafür müssen Erwachsene oft Zuzahlungen leisten. Wenn Sie im Laufe eines Kalenderjahres eine bestimmte Belastungsgrenze erreichen, können Sie sich von den Zuzahlungen der Krankenkasse befreien lassen. HIV wird in der Regel als chronische Krankheit gewertet, was Ihre Belastungsgrenze halbiert. |
|
Die Auswirkungen der Erkrankung(en) können eine Reha erforderlich machen. Die Reha-Maßnahmen können ambulant oder stationär erfolgen. Zudem kann Ihnen eine berufliche Reha dabei helfen, Ihren Arbeitsplatz zu erhalten und den Wiedereinstieg ins Berufsleben zu meistern. |
|
Übergangsgeld kann Ihre einkommenslose Zeit während einer Reha überbrücken. |
|
Bei geringem Einkommen können Sie Wohngeld als Zuschuss zur Miete beantragen. |
|
Arbeitslosengeld |
Verlieren Sie Ihren Arbeitsplatz, steht Ihnen in der Regel 1 Jahr Arbeitslosengeld zu. |
Leistung, wenn Einkommen und Vermögen nicht zum Leben reichen, z.B. wegen teilweiser Erwerbsminderung, Teilzeitarbeit oder Arbeitslosigkeit. |
|
Wenn HIV/AIDS Ihre Erwerbsfähigkeit auf weniger als 3 Stunden am Tag einschränkt und Sie nicht genug Geld zur Sicherung des Lebensunterhalts haben, bekommen Sie unter gewissen Voraussetzungen Grundsicherung. |
|
Ist Ihre Arbeitsfähigkeit dauerhaft eingeschränkt, bekommen Sie unter bestimmten Voraussetzungen Erwerbsminderungsrente in individuell errechneter Höhe. |
|
Bei einem schweren Ausbruch von AIDS können Sie pflegebedürftig werden. Überblick über mögliche Leistungen bei Pflegebedürftigkeit. |
|
Bei HIV und AIDS kann Ihnen ein Grad der Behinderung (GdB) zuerkannt werden. Je nach Höhe des GdB können Sie verschiedene Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen. |
Links auf weitere hilfreiche Informationen, z.B. zum Thema HIV und AIDS im Zusammenhang mit Beruf, Familie, Reisen und Behandlung, finden Sie unter HIV AIDS.
Ausführliche Informationen finden Sie auch in unserem Ratgeber HIV und AIDS.