Nachfolgend eine Linkliste mit allgemeinen finanziellen und weiteren Hilfen, die für Patienten mit Allergien infrage kommen können:
Leistungen |
Nähere Ausführungen im Zusammenhang mit Allergien |
Sie können bis zu 6 Wochen Entgeltfortzahlung erhalten, wenn Sie wegen der Allergie nicht arbeiten können. |
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Wenn Sie wegen starker Symptome länger als 6 Wochen arbeitsunfähig sind, endet die Entgeltfortzahlung und die Krankenkasse zahlt Krankengeld. |
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Leidet ein Kind an Symptomen einer Allergie und benötigt Betreuung und Pflege von Ihnen als berufstätigem Elternteil, haben Sie pro Jahr pro Elternteil Anspruch auf 15 Tage Kinderpflege-Krankengeld. |
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Zuzahlungen Krankenversicherung |
Erwachsene müssen zu zahlreichen Medikamenten, Therapien und Klinikaufenthalten Zuzahlungen leisten. Wenn Sie im Laufe eines Kalenderjahres bestimmte Belastungsgrenzen erreichen, können Sie sich von den Zuzahlungen der Krankenkasse befreien lassen. Unter Umständen kann Ihre Allergie als chronische Krankheit gewertet werden, was Ihre Belastungsgrenze verringert. |
Die Auswirkungen Ihrer Allergie können eine Reha erforderlich machen. Die Reha-Maßnahmen können ambulant oder stationär erfolgen. Eine berufliche Reha kann Ihnen dabei helfen, Ihren Arbeitsplatz umzugestalten oder einen neuen Arbeitsplatz zu finden, damit Sie weniger Allergenen ausgesetzt sind. |
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Machen die Folgen der Allergie eine Rehabilitation erforderlich, kann Übergangsgeld Ihre einkommenslose Zeit während einer Reha überbrücken. |
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Ist Ihre Arbeitsfähigkeit aufgrund der Allergien dauerhaft eingeschränkt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Erwerbsminderungsrente in individuell errechneter Höhe beziehen. |
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Arbeitslosengeld ist die reguläre Leistung bei Arbeitslosigkeit. Dafür müssen Sie der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen. |
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Sie können unter Umständen auch Arbeitslosengeld bekommen, wenn Sie krankgeschrieben sind, Ihr Krankengeld ausgelaufen ist und Ihr Arbeitsverhältnis ungekündigt ist. |
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Leistung, wenn Einkommen und Vermögen nicht zum Leben reichen, z.B. wegen teilweiser Erwerbsminderung, Teilzeitarbeit oder Arbeitslosigkeit. |
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Sozialhilfe können Sie bekommen,
"Hilfe zum Lebensunterhalt" und "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung" sind Leistungen der Sozialhilfe. |
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Bei sehr schweren Formen von Allergien mit ausgeprägter Symptomatik kann Ihnen unter gewissen Voraussetzungen ein Grad der Behinderung (GdB) zuerkannt werden. Je nach Höhe des GdB können Sie verschiedene Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen. |
Weitere hilfreiche Informationen, z.B. zu Allergien in Zusammenhang mit Arbeit und Beruf, Umweltgiften, Urlaub und Wohnen, finden Sie unter Allergien.