Den Basistarif müssen alle privaten Krankenversicherungen (PKV) anbieten. Er hat einen reduzierten Beitrag und die Leistungen sind mit denen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichbar. Er ist speziell für Privatversicherte in finanziellen Notlagen gedacht.
Alle PKVen müssen einen brancheneinheitlichen Basistarif anbieten. Dieser muss folgende Bedingungen erfüllen:
Alle PKVen müssen zudem Tarifvarianten anbieten für
Alle PKVen müssen folgenden Personen eine Versicherung im Basistarif gewähren, unabhängig von Gesundheitszustand und Alter:
Bereits privat Versicherte können unter Anrechnung der aus dem Vertrag erworbenen Rechte und Altersrückstellung in den Basistarif ihrer Versicherung nur wechseln, wenn sie
Der Beitrag darf nicht höher sein als der Krankenkassenhöchstbeitrag. 2024 sind dies 843,53 € monatlich. Seit 21.12.2012 gelten sog. Unisextarife für neu abgeschlossene Verträge, d.h. die Beitragshöhe darf nicht nach Alter und Geschlecht variieren. Der europäische Gerichtshof (EuGH) hat nach Geschlecht differenzierte Versicherungstarife für unzulässig erklärt. Auf bestehende Verträge hat diese Gerichtsentscheidung keine Auswirkungen.
Entsteht durch die Zahlung des Versicherungsbeitrags Hilfebedürftigkeit beim Versicherten, wodurch er Bürgergeld oder Sozialhilfe benötigt, wird der Beitrag im Basistarif um die Hälfte reduziert. Kann der Versicherte auch den halbierten Beitrag nicht aufbringen, bekommt er unter Umständen Zuschüsse vom Sozialamt.
Empfänger von Bürgergeld (früher: Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) erhalten vom Jobcenter die Kosten des Basistarifs bis zur Höhe des halbierten Höchstbeitrags erstattet.
Privatversicherte, die ihren Vertrag seit 1.1.2009 abgeschlossen haben, haben das Recht, bei einem Wechsel ihrer Versicherung ihre Altersrücklagen (sog. "Alterungsrückstellungen") teilweise mitzunehmen: und zwar bis zu der Höhe der Rückstellungen, die sie im Basistarif angesammelt hätten.
Zudem muss die neue Versicherung sie zu den gleichen Bedingungen aufnehmen, die zu Beginn des privaten Krankenversicherungsvertrags herrschten, also ohne Aufschläge für zwischenzeitliche Erkrankungen und Risiken. Wenn allerdings der Vertrag der neuen Versicherung Mehrleistungen enthält, kann für diese zusätzlichen Bereiche eine Gesundheitsprüfung (Risikoprüfung) verlangt werden.
Der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) bietet eine Broschüre mit alternativen Versicherungstarifen für privat Versicherte in schwierigen finanziellen Situationen. Kostenloser Download unter www.pkv.de > Wissen > Krankenversicherung > Brancheneinheitliche Tarife.
Gesetzliche Krankenversicherung
Beitragsbemessungsgrenzen Beitragssätze
Private Krankenversicherung > Notlagentarif
Basiskonto Pfändungsschutzkonto
Rechtsgrundlagen: § 152 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)