Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ist die Grenze, ab der Arbeitnehmer in die private Krankenversicherung wechseln können. Sie liegt 2025 bei monatlich 6.150 €. Bis zu diesem monatlichen Einkommen muss jeder Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sein.
Arbeitnehmer werden erst dann pflichtversicherungsfrei und können in eine private Krankenversicherung (PKV) wechseln, wenn ihr jährliches Bruttoeinkommen die Versicherungspflichtgrenze (2025: 73.800 € bzw. monatlich 6.150 €) überschreitet.
Für Arbeitnehmer, die bereits am 31.12.2002 aufgrund der zu diesem Zeitpunkt geltenden Regelungen wegen des Überschreitens der Versicherungspflichtgrenze (auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannt) versicherungsfrei waren, gilt für 2025 die niedrigere Versicherungspflichtgrenze von 66.150 € (monatlich 5.512,50 €).
Zum Bruttoeinkommen zählen neben dem regulären Gehalt auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie regelmäßige Leistungszulagen, die mit Sicherheit zu erwarten sind.
Wichtig: In Deutschland besteht Krankenversicherungspflicht. Jeder muss gesetzlich oder privat krankenversichert sein. Die Versicherungspflichtgrenze bezieht sich nur auf die Wechselmöglichkeit von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung.
Wenn Sie im laufenden Jahr die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten, besteht in der Regel die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung bis zum Ende des Jahres weiter. Bleibt es bei der Einkommenserhöhung, endet die Mitgliedschaft zum Jahresende. Jedoch können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen im Folgejahr freiwillig in der Krankenkasse weiterversichern lassen. Näheres unter Gesetzliche Krankenversicherung.
Die Krankenkassen können individuelle Auskünfte erteilen.
Gesetzliche Krankenversicherung
Rechtsgrundlagen: § 6 Abs. 6 SGB V