E-Rezept

1. Das Wichtigste in Kürze

Das elektronische Rezept, kurz E-Rezept (oder eRezept, e-Rezept) hat seit Anfang 2024 die bisherigen Papierrezepte größtenteils abgelöst.

Gesetzlich Krankenversicherte gehen einfach mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte in die Apotheke, wo das E-Rezept abgerufen werden kann. Es ist keine Pin erforderlich. Alternativ ist das Einlösen von E-Rezepten via E-Rezept-App möglich oder mit einem Papierausdruck.

2. Wie funktioniert das E-Rezept

Das E-Rezept wird in der Arztpraxis ausgestellt und enthält einen Rezept-Code, ähnlich einem QR-Code. Es wird dann zentral beim sog. E-Rezept-Fachdienst gespeichert. Seit 1.1.2024 sind alle Arztpraxen verpflichtet, E-Rezepte auszustellen.

Es gibt 3 Möglichkeiten für Versicherte, ein E-Rezept einzulösen:

  • Mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK).
    Die Karte wird in der Apotheke dahingehend ausgelesen, ob ein Rezept für diese Gesundheitskarte gespeichert ist.
  • Mit einem Papier-Ausdruck zur Vorlage in der Apotheke.
    Der Ausdruck ist nicht das Rezept, sondern er ermöglicht der Apotheke, mit dem Rezept-Code das E-Rezept abzurufen.
  • Mit der App "Das E-Rezept".

Die Übermittlung sämtlicher Daten läuft über die Telematikinfrastruktur (TI) und ist vor Datenmissbrauch geschützt. Dafür müssen Apotheken und Arztpraxen eine spezielle Software nutzen.

2.1. Details zur E-Rezept-App

Wer die E-Rezept-App nutzen will, braucht:

  • ein Smartphone mit NFC-Schnittstelle. NFC steht für Near Field Communication, also Nahfeldkommunikation. Es ist erkennbar am NFC-Symbol im Schnellmenü (stilisiertes "N" mit Haken am Anfang und am Ende und einem doppelten diagonalen Strich).
  • eine NFC-fähige elektronische Gesundheitskarte, d.h.: Eine Karte mit kontaktloser Verbindungsfunktion. Plus einen Zugangs-Pin für die Gesundheitskarte, anzufordern bei der Krankenkasse.
    oder
    eine digitale Gesundheits-ID.
  • die App "Das E-Rezept", herausgegeben von der gematik. Die App kann auf alle Smartphones bundesweit heruntergeladen werden und erfordert ein Handy mit mindestens iOS-14-Betriebssystem oder Android 7.

Die Anmeldung in der "E-Rezept-App" kann bei einem Teil der Krankenkassen auch über eine Kopplung mit einer bereits bestehenden elektronischen Patientenakte erfolgen. Hierfür ist je nach Krankenkasse die digitale Gesundheits-ID erforderlich.

Ist die App eingerichtet, können Versicherte damit E-Rezepte empfangen, inklusive Hinweisen zu Einnahme und Dosierung. In der Apotheke kann der Rezeptcode in der App geöffnet und vorgezeigt werden. Möglich ist auch die Vorabübermittlung an eine Apotheke, um zu klären, ob das Medikament vorrätig ist. Versandapotheken können das E-Rezept mittels Webcam abscannen. Die App enthält zudem einen Überblick über E-Rezepte der letzten 100 Tage.

3. Welche Rezepte gibt es als E-Rezept?

Das E-Rezept hat seit Anfang 2024 das rote Kassenrezept weitgehend abgelöst. Nur wenn die Praxis-Software nicht verfügbar ist, z.B. bei Hausbesuchen und in Heimen, wird weiter das rote Papier-Rezept ausgestellt.

Das grüne OTC-Rezept und das blaue Privatrezept sind je nach Ausstattung der Arztpraxis ebenfalls als E-Rezept möglich.

Das BTM-Rezept (Betäubungsmittelrezept) und das T-Rezept sollen ab dem 1. Juli 2025 ebenfalls elektronisch ausgestellt werden.

Verordnungen von Heil- und Hilfsmitteln sollen später folgen.

Vom E-Rezept ausgeschlossen sind z.B.:

  • Verordnung von digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA)
  • Verordnung von enteraler Ernährung
  • Rezepte für gesetzlich Versicherte, die im Ausland leben
  • Rezepte, die nicht die gesetzliche Krankenkasse trägt, sondern z.B. das Sozialamt, die Bundespolizei oder die Bundeswehr.

4. E-Rezept für Angehörige

Auf einem Smartphone können auch mehrere elektronische Gesundheitskarten angemeldet werden, z.B. für Angehörige, die kein Smartphone haben oder ihre Rezepte nicht selbst abholen können.

Wer die elektronische Gesundheitskarte (eGK) einer anderen Person dabei hat, kann damit für diese Person direkt Rezepte einlösen.

5. Praxistipps

  • Wenn Sie ein Medikament ständig einnehmen müssen (Dauermedikation), fragen Sie in der Arztpraxis nach einer Mehrfachverordnung: Es können bis zu 4 Rezepte auf einmal ausgestellt werden, die Sie dann ohne erneute Arztbesuche einfach nach und nach in der Apotheke abholen.
  • Die gematik GmbH (verantwortlich für die Einführung des E-Rezepts) bietet Informationen für Patienten auf www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de.
  • Die Quittungen für Medikamente sollten Sie weiterhin aufbewahren, damit Sie bei entsprechend hohen Zuzahlungen eine Zuzahlungsbefreiung beantragen können, Näheres unter Zuzahlungsbefreiung Krankenversicherung.

6. Wer hilft weiter?

Apotheken und Krankenkassen.

7. Verwandte Links

Ärztliches Rezept

Kassenrezept

Privatrezept

OTC-Rezept

Arznei- und Verbandmittel

Betäubungsmittelrezept

T-Rezept

Elektronische Patientenakte

Digitale Gesundheitsanwendungen

Elektronische Gesundheitskarte

 

Rechtsgrundlagen: § 360 SGB V

Letzte Bearbeitung: 27.06.2024

{}E-Rezept{/}{}{/}