Privatrezept

1. Das Wichtigste in Kürze

Für das Privatrezept ist eigentlich keine bestimmte Form oder Farbe vorgeschrieben, meist ist es jedoch ein blauer Vordruck. Auf diesem verschreibt der Arzt verschreibungspflichtige Arzneimittel und allgemeine Hilfsmittel für Privatpatienten oder für gesetzlich Versicherte, wenn diese nicht von der gesetzlichen Krankenkasse getragen werden.

2. Verschreibung

Ein Privatrezept kann aus mehreren Gründen verschrieben werden:

  • Der Arzt verschreibt einem Privatpatienten verschreibungspflichtige Arzneimittel oder allgemein Hilfsmittel zur Einreichung zur Kostenübernahme durch seine private Krankenversicherung.
  • Die Kosten für das verschreibungspflichtige Medikament werden von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen (z.B. Anti-Babypille oder Präparate bei erektiler Dysfunktion) bzw. es ist für die Behandlung des gesetzlich versicherten Patienten nicht erforderlich.
  • Der verschreibende Arzt hat keine Kassenzulassung und darf deswegen keine Kassenrezepte ausstellen.

3. Kostenerstattung

Medikamente, Arznei- und Hilfsmittel, die im Rahmen einer privaten Versicherung auf einem Privatrezept verschrieben wurden, müssen zunächst vom Patienten selbst bezahlt werden. Erst dann kann es zur Kostenerstattung bei der Krankenkasse eingereicht werden. Je nach Tarif kann es sein, dass eine gewisse Selbstbeteiligung vereinbart ist. Für gesetzlich versicherte Patienten sind die auf einem Privatrezept verschriebenen Medikamente in der Regel nicht erstattungsfähig.

4. Gültigkeit

Wie lange das Privatrezept für den Privatversicherten erstattungsfähig ist, hängt von dem gewählten Tarif ab. Im Allgemeinen sind es 3 Monate, beim Basistarif nur einen Monat und im Notlagentarif nur 10 Tage.

5. Verwandte Links

Arzt-Rezept

Kassenrezept

OTC-Rezept

E-Rezept

Arznei- und Verbandmittel

Betäubungsmittelrezept

T-Rezept

 

Letzte Bearbeitung: 28.09.2020

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