Im Zuge des GKV-Modernisierungsgesetzes von 2004 müssen nicht-verschreibungspflichtige Medikamente, die sog. OTC-Medikamente, in der Regel nicht mehr von den Krankenkassen übernommen werden. Empfiehlt der Arzt ein solches nicht verschreibungspflichtiges Medikament, benutzt er das grüne Rezept.
OTC, das bedeutet "over the counter", also über den Tresen. OTC-Medikamente sind apothekenpflichtig, aber nicht verschreibungspflichtig und können auch ohne Rezepte in der Apotheke erworben werden.
Das grüne Rezept ist in der Regel unbegrenzt gültig.
Wenn die OTC-Medikamente Teil der Standardtherapie einer schweren Erkrankung sind, können sie nachträglich von der GKV erstattet werden. Der Patient kann das abgestempelte Rezept samt Kassenbeleg zur Voll- oder Teilerstattung bei seiner Krankenkasse einreichen oder unter bestimmten Voraussetzungen bei der Einkommenssteuererklärung geltend machen.