Enterale Ernährung ist eine Form der künstlichen Ernährung und kann bei bestimmten Erkrankungen (Indikationen) verordnet werden. Die Zuzahlung für Versicherte beträgt 10 % des Abgabepreises, mindestens jedoch 5 €, maximal 10 €.
Enterale Ernährung ist eine Form der künstlichen Ernährung, die verwendet wird, wenn Menschen nicht ausreichend über den Mund (oral) essen und trinken können. Dabei wird spezielle Sondennahrung über eine Sonde direkt in den Magen-Darm-Trakt geleitet, Näheres siehe unten "Sondenarten bei enteraler Ernährung".
Eine andere Art der künstlichen Ernährung ist die parenterale Ernährung, bei der alle wichtigen Nährstoffe über Infusionen direkt in den Blutkreislauf verabreicht werden.
Enterale oder parenterale Ernährung kann notwendig sein bei Erkrankungen, z.B. Krebs, chronisch entzündliche Darmerkrankungen, Schädel-Hirn-Trauma mit Bewusstlosigkeit, Nierenerkrankungen oder Mangelernährung.
Enterale Ernährung ist verordnungsfähig, wird von der Krankenkasse jedoch nur erstattet, wenn eine Veränderung der normalen Ernährung oder sonstige ärztliche, pflegerische oder ernährungstherapeutische Maßnahmen zur Verbesserung der Ernährungssituation nicht ausreichen. D.h. enterale Ernährung muss medizinisch notwendig sein. Enterale Ernährung und sonstige Maßnahmen zur Verbesserung der Ernährungssituation (z.B. Kau- und Schlucktraining durch Ergotherapie) schließen einander nicht aus, sondern können miteinander kombiniert werden. Auf jedem ärztlichen Rezept muss die Produktbezeichnung und die nach der ICD-10 verschlüsselte Diagnose angegeben sein.
Die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses enthalten die verordnungsfähigen Produktgruppen. Sie sind als Trinknahrung oder Sondennahrung in verschiedenen Geschmacksrichtungen oder geschmacksneutral erhältlich:
Die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Verordnung von enteraler Ernährung finden Sie in der Arzneimittel-Richtlinie ab § 18. Diese können Sie unter www.g-ba.de > Richtlinien > Arzneimittel-Richtlinie downloaden.
Wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht, werden Elementardiäten und Sondennahrung in Form von hochkalorischen Standardprodukten (bilanzierte Diäten) verwendet. Dazu gehören:
Ausgeschlossen von der Verordnung sind spezielle Produkte, die entwickelt wurden für z.B. Herz-Kreislauf-Erkrankungen, COPD, Diabetes mellitus, zur Vorbeugung oder Behandlung von Druckgeschwüren (Dekubitus), bei altersbedingten Gesundheitsproblemen (Geriatrie), zur Stärkung des Immunsystems oder für Menschen mit Krebserkrankungen.
Beispiel: Ein Bewohner in einem Pflegeheim hat in einer Zeitschrift von einer speziellen Trinknahrung gelesen, die Vitamine, Mineralstoffe und Eiweiß enthält und speziell bei Senioren geeignet sein soll, um die Muskelmasse zu erhalten. Solche Produkte werden von Krankenkassen nicht bezahlt, weil sie nicht als medizinisch notwendig anerkannt sind.
Eventuell kann die Krankenkostzulage (Näheres unter Mehrbedarf bei kostenaufwändiger Ernährung - Krankenkostzulage) bei Beziehenden von Sozialhilfe oder Grundsicherung für Arbeitssuchende den Mehrbedarf wegen einer kostenaufwendigeren Ernährung decken.
Sondenart | Anwendung |
Transoral | Sonde wird durch den Mund in den Magen gelegt, wird nur in der Klinik angewendet. |
Transnasal | Sonde wird durch die Nase in den Magen gelegt, meist zur vorübergehenden enteralen Ernährung. |
Gastral | PEG (perkutane endoskopische Gastrostomie) Magensonde wird operativ durch die Bauchdecke in den Magen eingesetzt und bei längerfristiger enteraler Ernährung angewendet. |
Jejunal oder Duodenal | Sonde zur längerfristigen enteralen Ernährung wird ebenfalls operativ durch die Bauchdecke eingesetzt, entweder in den Zwölffingerdarm (Duodenum) oder in den Leerdarm (Jejunum). |
Die Trinknahrung ist eine Sonderform der enteralen Ernährung. Sie wird oft in der Palliativversorgung gegeben, wenn schwerkranke Menschen keine feste Nahrung zu sich nehmen können und keine Ernährungssonde gewünscht ist.
Die Zuzahlung für Versicherte beträgt 10 % des Abgabepreises, mindestens jedoch 5 €, maximal 10 €, jedoch nicht mehr als die Kosten des Mittels.
Die für die enterale Ernährung notwendigen Hilfsmittel wie z.B. Applikationshilfen, Ernährungspumpe, Infusions- und Tischständer, Absaug- und Inhalationsgeräte fallen unter die Regelungen der Zuzahlung bei nicht zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln, Näheres unter Zuzahlungen Krankenversicherung.
Enterale und parenterale Ernährung kann auch zu Hause angewendet werden. Die Leitlinie "Heimenterale und heimparenterale Ernährung", die von verschiedenen Ernährungsfachgesellschaften erstellt wurde, richtet sich an medizinisches Fachpersonal, ist aber auch für Laien informativ. Kostenloser Download unter www.dgem.de > Leitlinien > Medizinische Leitlinien.
Rechtsgrundlagen: § 31 Abs. 1 SGB V i.V.m. Arzneimittel-Richtlinie Kapitel I §§ 18-26