CED-Patienten sollten bei der Arbeitsplatzwahl darauf achten, dass eine Toilette gut erreichbar und spontan aufsuchbar ist. Ungeeignet sind in der Regel körperliche Arbeiten oder solche, bei denen eine ununterbrochene Anwesenheit erforderlich ist. Wer wegen CED nicht oder nur eingeschränkt arbeiten kann, hat verschiedene sozialrechtliche Möglichkeiten für finanzielle und weitere Hilfen.
Bei der Berufswahl von Jugendlichen mit chronisch-entzündlicher Darmerkrankung (CED) sowie bei Erwachsenen, die aufgrund einer CED nicht mehr in ihrem Beruf arbeiten können, muss berücksichtigt werden, dass im akuten Schub keine schwere körperliche Arbeit möglich ist, eine Schreibtischtätigkeit aber schon.
Es sollten Arbeitsplätze in Betracht gezogen werden, von denen aus eine Toilette gut erreichbar ist. Ungeeignet sind z.B.: Kranführer, Briefträger oder Fernfahrer.
Die täglichen Arbeitsabläufe sollten ein plötzliches Aufsuchen der Toilette zulassen. Ungeeignet sind z.B. Fließbandarbeit, Lehrtätigkeit, Verkäuferin an der Kasse, Chirurg.
Die Reha-Abteilung bei der Agentur für Arbeit ist für Beratung bezüglich des richtigen Arbeitsplatzes zuständig. Bei Bedarf sorgt hier eine kurze Beschreibung der Krankheit (eventuell auch in Form eines Arztbriefs) für Verständnis.
Nach dem Eignungsprinzip für Beamte muss der zukünftige Beamte körperlich und geistig so weit gesund sein, dass eine vorzeitige Dienstunfähigkeit nicht zu erwarten ist.
Je nach Einschätzung des begutachtenden Amtsarztes kann eine Verbeamtung für Patienten mit Morbus Crohn abgelehnt werden, falls sich schon in jungen Jahren ein schwerer Krankheitsverlauf abzeichnet.
In Einzelfällen ist der Beamtenstatus für Patienten mit Colitis ulcerosa leichter zu erreichen. Bei schweren Krankheitsverläufen kann hier durch eine Operation der Gesundheitszustand so weit gebessert werden, dass eine vorzeitige Dienstunfähigkeit nicht zu erwarten ist.
Die Internetseite "Leben mit CED" bietet auf www.leben-mit-ced.de > Magazin > Arbeit & Soziales > CED: Arbeit und Beruf zahlreiche Informationen und Gedankenanstöße zum Umgang mit CED im Berufsleben, z.B. zum Verhalten bei der Bewerbung oder zur Frage, ob man Kollegen und/oder Vorgesetzte über die Krankheit informieren soll.
Wenn die CED so schwer sind, dass sie die Berufstätigkeit gefährden oder der bisherige Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann, gibt es verschiedene Schutz-, Hilfs- und Fördermöglichkeiten. Einen Überblick mit konkreten Links finden Sie unter Behinderung > Berufsleben.
Akute Schübe von CED ziehen in der Regel eine längere Arbeitsunfähigkeit nach sich. Allgemeine Informationen dazu finden Sie unter folgenden Stichworten:
Wenn Patienten aufgrund einer schweren CED nicht mehr erwerbstätig sein können, kommen zwei Rentenarten in Frage.
Chronisch-entzündliche Darmerkrankung CED