Eine Krebserkrankung kann den Alltag stark beeinträchtigen. Hilfsmittel können sowohl Menschen mit Krebs als auch Pflegende im Alltag unterstützen.
Die wichtigsten Hilfsmittel bei Krebs sind im Folgenden dargestellt.
Der GKV-Spitzenverband erstellt und pflegt ein Hilfsmittelverzeichnis, das alle von den Krankenkassen erstattungsfähigen Hilfsmittel auflistet, Näheres unter Hilfsmittel.
Unter Hilfen bei Inkontinenz (Produktgruppe 15 im Hilfsmittelverzeichnis) fallen z.B.:
Ein weiteres Hilfsmittel zur Behandlung von Inkontinenz sind Elektrostimulationsgeräte, z.B. Vaginal- bzw. Rektalelektroden (Produktgruppe 9).
Inkontinenzhilfen können vor allem wichtig werden bei Blasen- und Prostatakrebs, nach Operationen, Chemotherapie oder Bestrahlung im Beckenbereich. Näheres unter Inkontinenzhilfen.
Vor allem für Brustkrebspatientinnen können Brustprothesen (aus Produktgruppe 24) relevant werden, diese formen die abgenommene Brust aus verschiedenen Materialien optisch nach. Zur Erstversorgung nach einer Operation wird in der Regel eine Watte-Prothese, anschließend eine Prothese aus Silikon gewählt.
Dabei werden Teilprothesen und Prothesen mit zusätzlichen Funktionen (z.B. druckentlastende Rückseite, Haftmöglichkeit) unterschieden. Zusätzlich können künstliche Brustwarzen abgerechnet werden und es gibt Zuschüsse zu Prothesenfixierungen, z.B. Prothesen-BHs, Haftpads, und Prothesenbadeanzügen, Näheres unter Brustkrebs > Brustprothesen und Spezial-BHs.
Künstliche Körperöffnungen (Stoma) können bei Krebserkrankungen im Blasen-, Magen- und Darmbereich oder im Luftröhren- und Lungenbereich notwendig werden. Erstattungsfähige Stomaartikel sind in den Produktgruppen 12 und 29 des Hilfsmittelverzeichnisses aufgelistet, Näheres unter Stoma > Hilfsmittel.
Bei Lungen- und Halskrebserkrankungen können verschiedene Inhalations- und Atemtherapiegeräte (Produktgruppe 14) notwendig werden, z.B. Aerosol-Inhalationsgeräte, Druck- und Flüssiggasgeräte oder Geräte zur Schleimlösung/-elimination.
Absauggeräte für Atemwegssekrete (Produktgruppe 01) werden vor allem bei Rachen- und Kehlkopfkrebserkrankungen oder bei Lungenkrebs, insbesondere in der Palliativphase, eingesetzt. Sie können netzabhängig oder -unabhängig sein und einen Inhalator beinhalten. Neben Absaugkathetern zählen in Verbindung mit Absauggeräten auch Einmalhandschuhe als Hilfsmittel.
Vor allem nach Kehlkopf-Operationen kann der Einsatz von Kommunikationshilfen notwendig werden (Stoma > Hilfsmittel), durch diese soll die Stimme der erkrankten Person bestmöglich ersetzt werden. Dabei wird zwischen symbolischer (z.B. für Analphabeten) und schriftlicher Ausgabe unterschieden sowie zwischen Hardware und Software. Inzwischen gibt es Programme, die durch eine Sprachaufnahme vor dem Stimmverlust, die Kommunikationshilfen wie die eigene Stimme klingen lassen. Dies wird von der Krankenkasse auf Antrag bezuschusst (Produktgruppe 16, Produktart 16.99.06.3 im Hilfsmittelverzeichnis).
Bei Mund-, Zungen-, Kehlkopfkrebserkrankungen sowie Krebserkrankungen des weiteren Verdauungssystems kann Hilfe bei der Ernährung notwendig werden. Ernährungssonden durch Nase, Magen oder Darm werden in begründeten Fällen von den Krankenkassen bezahlt (Produktgruppe 03).
Haarteile sind nicht im Hilfsmittelverzeichnis aufgeführt, werden aber bei Frauen und Kindern von der Krankenkasse übernommen, Näheres unter Haarausfall bei Chemotherapie.
"Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel" (Produktgruppe 54), z.B. Desinfektionsmittel oder Mundschutz, können nur zum Schutz der Pflegeperson, nicht des Patienten bei z.B. geschwächtem Immunsystem, beantragt werden. Näheres zu Ausnahmen der Krankenkasse bei Einmalhandschuhen unter Hilfsmittel.
Liegt ein Pflegegrad vor, können Pflegehilfsmittel mit der Pflegekasse abgerechnet werden.
Die Deutsche Leukämie- und Lymphom-Hilfe bietet Informationen zur Vermeidung übertragbarer Krankheiten bei Patienten mit geschwächtem Immunsystem in der Broschüre "Infektionen? Nein, danke! Wir tun was dagegen!". Download unter www.leukaemie-hilfe.de > Infothek > Informationsbroschüren .
Die Kostenübernahme von Hilfsmitteln ist bei den verschiedenen Kostenträgern unterschiedlich geregelt. Es gibt Festbeträge, bis zu denen die Kosten übernommen werden. Die Versorgung mit Hilfsmitteln erfolgt in der Regel durch Vertragspartner der Kostenträger, z.B. Sanitätshäuser oder Apotheken.
Die Krankenkassen oder das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit zum Thema "Krankenversicherung" unter 030 340606601, Mo–Mi 8–16 Uhr, Do 8–18 Uhr, Fr 8–12 Uhr.