CED-Patienten können unter bestimmten Voraussetzungen Parkerleichterungen beantragen. Im Ausland sollten sie auf eine hygienische Ernährung achten, z.B. möglichst nur gekochte und gewaschene Nahrung zu sich nehmen. Vor einer Reise sollten sich CED-Patienten über das Nahrungsangebot am Urlaubsort informieren und gegebenenfalls geeignete Lebensmittel mitnehmen. Durchfallmittel und Notfallmedikation sollten in Absprache mit dem Arzt mitgenommen werden. Manche Reiseländer sollten gemieden werden, da empfohlene Impfungen nicht durchgeführt werden dürfen.
Die Möglichkeit, schnell eine Toilette aufsuchen zu können, ist für Patienten eine der wichtigsten Voraussetzungen, um das Haus verlassen zu können, Besorgungen zu erledigen oder am öffentlichen Leben teilzunehmen. Aus diesem Grund können Menschen mit CED Parkerleichterungen beantragen.
Voraussetzung, um die Parkerleichterungen wahrnehmen zu können:
Details zum Grad der Behinderung unter CED > Schwerbehinderung.
Details zu den Sonderparkmöglichkeiten und Vergünstigungen unter Parkerleichterungen.
Der Ausweis für Parkerleichterung kann persönlich oder schriftlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung beantragt werden. Notwendig zur Beantragung sind der Schwerbehindertenausweis und der letzte Bescheid des Versorgungsamtes. Auf dem Bescheid sollte ausgewiesen sein, dass sich der notwendige GdB von 60 auf die Darmerkrankung bezieht.
Bei Reisen in südliche Länder, in denen aufgrund des geringen Hygienestandards oder der ungewohnten Ernährung auch für gesunde Menschen die Gefahr von Reisedurchfall besteht, sollten Patienten mit chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen (CED) ganz besonders Folgendes beachten:
Bei Aktivitäten in entlegeneren Regionen immer reichlich und hygienisch einwandfreies Trinkwasser mitnehmen.
Vor einer Reise sollte rechtzeitig der Impfschutz geprüft werden. Je nach Behandlung erhalten Patienten Medikamente, die das Immunsystem unterdrücken - doch damit sind die Patienten anfälliger für Infektionen aller Art.
Zudem bedeutet dies, dass nicht mit Lebendimpfstoffen geimpft werden darf, weil der Impfstoff schwache Erreger beinhaltet, die die Infektion auslösen können. Deshalb darf bei Einnahme immunsuppressiver Medikamente keine Impfung gegen Gelbfieber erfolgen, entsprechende Länder sind zu meiden.
Wenn ein CED-Patient im Urlaub trotzdem plötzlich Durchfall, Bauchkrämpfe oder auch Erbrechen und Fieber bekommt, muss nicht unbedingt ein neuer akuter Schub der Grund sein. Deshalb sollte der Patient erst einmal Ruhe bewahren, Diät halten und genügend trinken. Meist sind nur ungewohnte Bakterien Auslöser der Beschwerden.
Wichtig ist es, sich vom behandelnden Arzt entsprechende Medikamente sowie Diättipps bei Reisedurchfall empfehlen zu lassen.
Vor einer Auslandsreise sollten sich CED-Patienten über das Nahrungsmittelangebot vor Ort informieren und bei Bedarf - sofern es die Zollbedingungen zulassen - notwendige Nahrungsmittel mitnehmen, z.B. kalziumreiche Nahrungsmittel oder Lebensmittel mit MCT-Fetten. Für den Notfall kann man eventuell bilanzierte Trinknahrung mitführen.
Näheres unter CED > Ernährung.
Im akuten Schub ist es besser, nur in Länder zu reisen, in denen die hygienischen Verhältnisse und die medizinische Versorgung etwa deutschen Standard haben. Für die Dauer des Urlaubs sollten genügend Medikamente mitgeführt werden, da diese in anderen Ländern nicht immer zu bekommen sind. Näheres unter Urlaub bei schweren und chronischen Erkrankungen.
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