Bei chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen (CED) gibt es keine allgemeingültigen Ernährungsempfehlungen. Individuelle Nahrungsunverträglichkeiten können eine Rolle spielen. Wichtig ist, eine Mangelernährung oder die Unterversorgung mit bestimmten Stoffen möglichst zu vermeiden. Wenn künstliche Ernährung notwendig wird, trägt die Krankenkasse die Kosten.
Chronisch-entzündliche Darmerkrankungen verlaufen in Schüben. In Ruhephasen der CED empfehlen Ernährungsberater – außer bei Stenosen (Verengungen) oder individuellen Nahrungsmittelunverträglichkeiten – eine sog. "leichte Vollkost".
Diese ist individuell verschieden, insbesondere müssen unverträgliche Lebensmittel gemieden werden. Leicht verdauliche Lebensmittel sind eher zu bevorzugen, das heißt: Nicht zu fett und nicht zu grob essen. Ballaststoffe sind wichtig, weil sie den Stuhl eindicken. Aber Vollkornmehl vertragen viele Betroffene nur fein gemahlen, nicht geschrotet oder in ganzen Körnern. Rohkost und viele Salate sind schwer verdaulich. Obst sollte reif sein.
Wenn ein Mangel an bestimmten Stoffen vorliegt, sollte dieser in Absprache mit dem Arzt durch gezielte Ernährung oder Nahrungsergänzung ausgeglichen werden. Aber es gibt keine generelle Empfehlung der Fachmediziner für CED-Patienten, irgendwelche Extra-Stoffe zu sich zu nehmen.
Patienten mit CED haben in oder nach Schüben häufig Defizite an wichtigen Vitaminen und Mineralstoffen, da aufgrund der ständigen Durchfälle und der entzündeten Darmwände Nährstoffe nur ungenügend aufgenommen bzw. zu schnell ausgeschieden werden. Zusätzlich sind manche der entzündungshemmenden Medikamente "Vitamin- und Mineralstoffräuber". In Absprache mit dem Arzt oder der Ernährungsberatung wird deshalb empfohlen, besonders auf die genügende Versorgung mit folgenden Stoffen zu achten:
Wenn bei CED-Patienten ein Mangel an Vitaminen oder Mineralstoffen festgestellt wird, können diese Stoffe auf Kassenrezept verordnet werden.
Im akuten Schub ist auf gut verträgliche Nahrung zu achten, die den Darm nicht stark belastet. Was gut vertragen wird, ist individuell sehr unterschiedlich:
In schweren akuten Phasen der Krankheit kann es notwendig werden, dass der Patient ergänzend hochkalorische Trinknahrung zu sich nimmt, um Mangelernährung vorzubeugen. Seltener notwendig ist die Aufnahme über die Magensonde oder die ausschließliche Ernährung mit Sonden- oder Trinknahrung.
Bei sehr schwerem Krankheitsverlauf oder drohendem Darmverschluss kann auch eine Ernährung über Infusionen (parenterale Ernährung) notwendig werden, um den entzündeten Darm zu entlasten.
Ernährungstherapeutika (Trinknahrung oder Sondennahrung) können bei CED auf Kassenrezept verordnet werden. Sie sind nach § 31 SGB V in Verbindung mit der Arzneimittelrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (Download unter www.g-ba.de > Informationen > Richtlinien > Arzneimittel-Richtlinie, § 18 ff) über die gesetzliche Krankenversicherung erstattungsfähig. Auf jedem Rezept muss die exakte Indikationsstellung für die Ernährungstherapie vermerkt werden. Zu Beginn der Ernährungstherapie sollte ein Kostenübernahmeantrag bei der Krankenkasse gestellt werden.
Näheres unter Enterale Ernährung und Parenterale Ernährung.
Bei chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen kann es zu Komplikationen kommen, die die Ernährung einschränken, z.B.:
Bei schweren Verläufen oder dem Vorliegen besonderer Umstände kann ein Mehrbedarf für kostenaufwendige Ernährung entstehen. Empfänger von Sozialhilfe (z.B. Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) oder Grundsicherung für Arbeitssuchende (Bürgergeld, früher: Hartz IV) können hier einen finanziellen Ausgleich beantragen, Näheres unter Mehrbedarf bei kostenaufwändiger Ernährung - Krankenkostzulage.
Mehrbedarf bei kostenaufwändiger Ernährung - Krankenkostzulage