Sozialhilfe > Altenhilfe

1. Das Wichtigste in Kürze

Die Altenhilfe ist eine Leistung der Sozialhilfe. Sie soll dazu beitragen, altersbedingte Schwierigkeiten zu verhüten, zu überwinden oder zu mildern. Alte Menschen sollen – unabhängig von Einkommen und Vermögen – die Möglichkeit erhalten, am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen, z.B. durch Beratung zum altersgerechten Wohnen oder zur Inanspruchnahme altersgerechter Dienste oder durch Hilfen bei der Teilnahme an Veranstaltungen. Auf Leistungen der Altenhilfe besteht kein Rechtsanspruch.

2. Voraussetzungen

Die Altenhilfe zählt im Rahmen der Sozialhilfe zur Hilfe in anderen Lebenslagen.

Ab welchem Alter diese Hilfe gewährt wird ist nicht festgelegt, sondern im Einzelfall wird entschieden, wann ein Mensch als "alter Mensch" betrachtet wird und diese Hilfe bekommen kann. Meistens werden die Leistungen ab dem 65. Geburtstag gewährt. Letztlich kommt es darauf an, dass die Hilfe wegen des hohen Alters benötigt wird.

Die Hilfe gibt es auch als Vorbereitung auf das Alter, also für Menschen, die noch nicht alt sind.

Die Altenhilfe in Form von Beratung und Unterstützung soll ohne Rücksicht auf Einkommen und Vermögen gewährt werden, wenn sie erforderlich ist.

Sonstige Leistungen, wie z.B. Sach- und Geldleistungen werden im Rahmen der Altenhilfe nur gewährt, wenn das Einkommen des alten Menschen die Einkommensgrenze nach §§ 85 ff. SGB XII nicht überschreitet und kein ausreichendes Vermögen vorhanden ist. Näheres unter Sozialhilfe > Einkommen und Sozialhilfe > Vermögen.

Auf die Altenhilfe besteht zwar kein Rechtsanspruch, das heißt sie muss nicht in jedem Fall gewährt werden. Verwehrt werden kann sie aber bei Vorliegen ihrer Voraussetzungen (altersbedingter Hilfebedarf und ggf. auch finanzieller Hilfebedarf) nur in untypischen Ausnahmefällen. Liegt ein typischer Fall vor, darf das Sozialamt die Hilfe nicht ablehnen (sog. gebundenes Ermessen).

3. Leistungen

Die Altenhilfe umfasst z.B.:

  • Leistungen zu einer Betätigung und zum gesellschaftlichen Engagement, wenn gewünscht.
  • Leistungen bei der Beschaffung und Erhaltung einer Wohnung, die den Bedürfnissen des alten Menschen entspricht.
    Hierzu zählt auch die altersgerechte Ausstattung der Wohnung, z.B. rutschfester Bodenbelag, Einbau leicht zu bedienender Heizungsanlagen.
  • Beratung und Unterstützung rund um Pflege, z.B. zu altersgerechten Wohnformen, geeigneten Heimplätzen, Hilfen zu Hause, Betreuung oder Pflegediensten.
  • Beratung und Unterstützung in allen Fragen der Inanspruchnahme altersgerechter Dienste, z.B. Abhol- und Bringdienste oder Hausnotruf.
  • Leistungen zum Besuch von Veranstaltungen oder Einrichtungen, die der Geselligkeit, der Unterhaltung, der Bildung oder den kulturellen Bedürfnissen alter Menschen dienen, z.B. Sonderveranstaltungen.
  • Leistungen, die alten Menschen die Verbindung mit ihnen nahestehenden Personen ermöglicht, z.B. Reisebeihilfen.

4. Vorrang der Grundsicherung und der Pflegeversicherung

Besteht Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder auf Leistungen der Pflegeversicherung (auch Beratung), haben diese Vorrang vor der Altenhilfe.

5. Vorbereitung auf das Alter

Hilfe zur Vorbereitung auf das Alter dient dazu, dass Menschen sich rechtzeitig auf die Veränderungen vorbereiten können, die durch den Eintritt in den Ruhestand und weitere altersbedingte Veränderungen auf sie zukommen. Es geht dabei darum, Problemen vorzubeugen z.B. durch Beratung und Information über Themen wie Wohnen im Alter, Dienstleistungen bei Hilfe- und Pflegebedarf, Kosten und finanzielle Vorsorge. Einem Schock durch den Austritt aus dem Arbeitsleben lässt sich durch den rechtzeitigen Aufbau neuer Sozialkontakte und Aktivitäten vorbeugen, was z.B. durch Freizeit- und Kontaktangebote der offenen Altenhilfe gefördert werden kann.

6. Wer hilft weiter?

Individuelle Auskünfte erteilt das Sozialamt. Helfen können auch Seniorenberatungsstellen, die als kostenlose und niedrigschwellige Anlaufstellen in vielen Kommunen vorhanden sind und über Hilfsangebote für ältere Menschen Bescheid wissen.

7. Verwandte Links

Sozialhilfe

Sozialhilfe > Alterssicherung

Hilfe in anderen Lebenslagen

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Wohnen im Alter

 

Gesetzesquelle: § 71 SGB XII

Letzte Bearbeitung: 29.10.2021

{}Sozialhilfe > Altenhilfe{/}{}Sozialhilfe{/}{}Abholdienst{/}{}Altersgerechte Dienste{/}{}Fahrdienste{/}{}Heimplatz{/}{}Seniorendienste{/}