Corona Covid-19 > Patientenverfügung - Vorsorgevollmacht - Testament

1. Das Wichtigste in Kürze

Eine umfassende Patientenvorsorge, bestehend aus einer Patientenverfügung sowie einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung, ist für Menschen jeden Alters von großer Bedeutung. Plötzlich eintretende Erkrankungen mit schweren Krankheitsverläufen können dazu führen, dass weitreichende Entscheidungen nicht mehr selbst getroffen werden können. Mithilfe von Vorsorgedokumenten können Unsicherheiten über den Patientenwillen weitestgehend ausgeschlossen werden und Bevollmächtigte, Betreuer und Ärzte erhalten eine klare Richtlinie, wie in unterschiedlichen Situationen gehandelt werden soll.

Jede Patientenverfügung sollte individuell angepasst werden, z.B. durch Ausfüllen der Leerzeilen oder durch gesonderte Willenserklärungen für das Eintreten einer bestimmten Erkrankung.

Alle Formulare zum kostenlosen Download:

Eine ausführliche Erklärung zur Patientenvorsorge finden Sie im Ratgeber Patientenvorsorge.

2. Patientenvorsorge bei Covid-19

Eine Infektion mit dem Corona-Virus (SARS-CoV-2) kann vor allem bei älteren und immungeschwächten Menschen zu einem schweren Krankheitsverlauf führen. Die Erkrankung, die durch durch SARS-CoV-2 ausgelöst wird, nennt sich Covid-19 und äußert sich beispielsweise durch Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen, trockenen Husten und Schnupfen. Das Auftreten und die Intensität der Symptome kann sich individuell stark unterscheiden.

Bei besonders schweren Krankheitsverläufen kann eine künstliche Beatmung notwendig werden. Erholt sich der Körper nach einem angemessenen Therapiezeitraum nicht und bestehen keine Aussichten auf eine Besserung des Gesundheitszustands, kann eine Patientenverfügung Aufschluss darüber geben, welches Handeln im Sinne des Patienten wäre.

Viele Menschen haben eine "allgemeine Patientenverfügung", wünschen aber im Fall einer Covid-19-Erkrankung eine andere Behandlung, als in der allgemeinen Verfügung festgelegt. In solchen Fällen ist es sinnvoll eine gesonderte Erklärung für diesen Fall zu verschriftlichen. Wichtig ist für die behandelnden Ärzte zu erkennen, welche Wünsche der Patient im Fall einer Covid-19-Erkrankung bzgl. seiner Behandlung hat.

Folgende Wünsche können beispielsweise in einer Patientenverfügung festgelegt werden:

  • Wünscht der Patient lebenserhaltende oder lebensverlängernde Maßnahmen, die lediglich den Todeszeitpunkt verzögern und dadurch möglicherweise das Leid unnötig verlängern?
  • Wünscht der Patient die Gabe von Antibiotika oder Blutbestandteilen?
  • Individuelle bzw. ergänzende Formulierungen und Willenserklärungen speziell für den Fall einer Erkrankung mit Corona Covid-19.

Informationen zu den Inhalten, der Bindungswirkung und weiteren Themen wie Beglaubigung oder Beurkundung der Formulare finden Sie unter Patientenverfügung.

In Vorsorgedokumenten wie einer Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung können neben der Gesundheitsvorsorge auch weitere sog. Aufgabenkreise geregelt werden, für den Fall, dass Entscheidungen nicht mehr selbst getroffen werden können, z.B.: Vermögenssorge, Wohnungs- und Mietangelegenheiten, Aufenthaltsbestimmung, Post- und Fernmeldeverkehr, Behörden- und Ämtervertretung sowie die Beauftragung von Rechtsanwälten und die Vertretung vor Gericht.

Die Erstellung einer Vorsorgevollmacht ist dann anzuraten, wenn eine Vertrauensperson im nahen Umfeld die Aufgaben erledigen kann und die Vollmacht bereits vor dem Verlust der Geschäftsfähigkeit errichtet wird. Alle weitere Informationen, z.B. zur Überwachung des Bevollmächtigten, zur Gültigkeit und Geltungsdauer sowie zur Beglaubigung und Beurkundung unter Vorsorgevollmacht und Vorsorgevollmacht > Sonderformen.

Eine Betreuungsverfügung ist dann sinnvoll, wenn keine Vertrauensperson im nahen Umfeld vorhanden ist und die Betreuung durch einen ehrenamtlichen Betreuer oder einen Berufsbetreuer wahrgenommen werden soll. Alle Informationen zur Auswahl des Betreuers, den Inhalten und den Formalitäten unter Betreuungsverfügung.

3. Testament

Auch die Erstellung eines Testaments ist Teil der Patientenvorsorge. Gibt es kein Testament, regelt die gesetzliche Erbfolge, was mit dem Vermögen des Verstorbenen passiert.

Es wird zwischen dem öffentlichen (notariellen) Testament und dem eigenhändigen Testament unterschieden. Weitere Informationen, z.B. zum Pflichtteil, der Aufbewahrung des Testaments und dem Erbschein unter Testament und Erbschein.

4. Verwandte Links

Patientenvorsorge

Ratgeber Patientenvorsorge

Nach dem Tod > Organisatorisches

Betreuung

Nach dem Tod > Abschied nehmen

Letzte Bearbeitung: 06.10.2023

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