Bayerisches Familiengeld

1. Das Wichtigste in Kürze

Das Bayerische Familiengeld erhalten Familien in Bayern, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Es beträgt mindestens 250 € im Monat pro Kind. Es wird vom 13. bis zum vollendeten 36. Lebensmonat des Kindes gezahlt.

Hinweis: Ab 1.1.2026 sollen das Bayerische Familiengeld und das Krippengeld zum Kinderstartgeld zusammengefasst werden. Statt den monatlichen Zahlungen sollen 3.000 € zum 1. Geburtstag des Kindes ausgezahlt werden. Diese Änderung soll nur für Kinder gelten, die nach dem 1.1.2025 geboren werden. Für Eltern, die bereits das Familiengeld beziehen, soll sich nichts ändern.

2. Ziele des Bayerischen Familiengelds

Das Bayerische Familiengeld ersetzt die früheren Leistungen Betreuungsgeld und Landeserziehungsgeld und bündelt diese zu einer einzigen Leistung. Ziel ist, dass Familien dadurch insgesamt mehr Geld bekommen, um ihren Kindern individuelle, selbst gewählte Erziehungs- und Bildungsmöglichkeiten bieten zu können.

3. Voraussetzungen

Familien erhalten das Familiengeld unter folgenden Voraussetzungen:

  • Das Kind ist vor dem 1.1.2025 geboren worden
  • Hauptwohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Antragstellers in Bayern.
  • Das Kind lebt im Haushalt des Antragstellers und es wird für dieses Kindergeld bezogen.
  • Der Antragsteller erzieht das Kind selbst – unabhängig davon, ob das Kind eine Kindertagesstätte (KiTa) besucht.
  • Das Kind ist zwischen 13 und 36 Lebensmonate alt.

Das Familiengeld ist unabhängig vom Einkommen und weiteren Geldleistungen, wie z.B. dem Elterngeld. Es gibt keine Anrechnung auf Sozialhilfe oder das Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II oder Hartz IV).

4. Höhe

Familien erhalten

  • für die ersten beiden Kinder je 250 € im Monat.
  • ab dem 3. Kind 300 € im Monat.

Das sind 6.000 bzw. 7.200 € pro Kind bei Inanspruchnahme des vollen Bezugszeitraums von 2 Jahren.

5. Dauer

Das Familiengeld wird für maximal 2 Jahre (13. bis vollendeter 36. Lebensmonat des Kindes) gezahlt.

6. Antrag

Wer in Bayern Elterngeld beantragt, muss keinen extra Antrag stellen, da der Elterngeldantrag auch als Antrag für das Familiengeld gilt.

Bezieht eine Familie kein Elterngeld, dann kann der Online-Antrag auf Familiengeld, frühestens 3 Monate vor beabsichtigtem Leistungsbeginn, unter www.zbfs.bayern.de > Familie, Kinder und Jugend > Antrag (Antrag unter der Überschrift Familie, Kinder und Jugend > Bayerisches Familiengeld anklicken) gestellt werden. Geht ein Antrag verspätet ein, wird rückwirkend nur für die letzten 3 Lebensmonate vor Beginn des Lebensmonats Familiengeld geleistet, in dem der Antrag eingegangen ist.

7. Praxistipp

Eine Übersicht sowie Antworten auf die häufigsten Fragen zum Familiengeld finden Sie unter www.zbfs.bayern > Familie, Kinder und Jugend > Häufige Fragen.

8. Wer hilft weiter?

Das Servicetelefon des Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) unter 0931 32090929 (Mo–Do 8–16 Uhr und Fr 8–12 Uhr).

9. Verwandte Links

Elternzeit

Landeserziehungsgeld (Sachsen)

Erziehungsberatung

Kinderbetreuungskosten

Kinderzuschlag

Tagesgruppe für Kinder

Tagespflege von Kindern

Leistungen für Eltern, Kinder und Jugendliche

 

Rechtsgrundlagen: Bayerisches Familiengeldgesetz (BayFamGG)

Letzte Bearbeitung: 11.12.2024

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