Das Bayerische Familiengeld erhalten Familien in Bayern, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Es beträgt mindestens 250 € im Monat pro Kind. Es wird vom 13. bis zum vollendeten 36. Lebensmonat des Kindes gezahlt. Es ersetzt die früheren Leistungen Betreuungsgeld und Landeserziehungsgeld.
Für Kinder, die seit 1.1.2025 geboren wurden, werden das Bayerische Familiengeld und das Krippengeld zum Kinderstartgeld zusammengefasst. Statt den monatlichen Zahlungen sollen 3.000 € zum 1. Geburtstag des Kindes ausgezahlt werden.
Familien erhalten das Familiengeld unter folgenden Voraussetzungen:
Das Familiengeld ist unabhängig vom Einkommen und weiteren Geldleistungen, wie z.B. dem Elterngeld. Es gibt keine Anrechnung auf Sozialhilfe oder das Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II oder Hartz IV).
Die genauen Bedingungen sind noch nicht festgelegt.
Familien erhalten bei Geburten bis zum 31.12.2024
Das sind 6.000 bzw. 7.200 € pro Kind bei Inanspruchnahme des vollen Bezugszeitraums von 2 Jahren.
Für Geburten ab 1.1.2025 gibt es einmalig 3.000 € Kinderstartgeld.
Das Familiengeld wird für maximal 2 Jahre (13. bis vollendeter 36. Lebensmonat des Kindes) gezahlt.
Wer in Bayern Elterngeld beantragt, muss keinen extra Antrag stellen, da der Elterngeldantrag auch als Antrag für das Familiengeld gilt.
Bezieht eine Familie kein Elterngeld, dann kann der Online-Antrag auf Familiengeld, frühestens 3 Monate vor beabsichtigtem Leistungsbeginn, unter www.zbfs.bayern.de > Elterngeld, Familien- und Krippengeld > Bayerisches Familiengeld > Antrag > Antrag auf Familiengeld (Antrag unter der Überschrift Familie, Kinder und Jugend > Bayerisches Familiengeld anklicken) gestellt werden. Geht ein Antrag verspätet ein, wird rückwirkend nur für die letzten 3 Lebensmonate vor Beginn des Lebensmonats Familiengeld geleistet, in dem der Antrag eingegangen ist.
Betreuungsgeld erhielten in Bayern Eltern von Ein- oder Zweijährigen (geboren bis 31.7.2018), die ihr Kind nicht in eine öffentlich geförderte Kinderbetreuung (z.B. Kinderkrippe, Tagesmutter) gegeben hatten.
Eine Übersicht sowie Antworten auf die häufigsten Fragen zum Familiengeld finden Sie unter www.zbfs.bayern > Familie, Kinder und Jugend > Häufige Fragen.
Das Servicetelefon des Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) unter 0931 32090929 (Mo–Do 8–16 Uhr und Fr 8–12 Uhr).
Landeserziehungsgeld (Sachsen)
Leistungen für Eltern, Kinder und Jugendliche
Rechtsgrundlagen: Bayerisches Familiengeldgesetz (BayFamGG)