Das Landeserziehungsgeld ist eine freiwillige Leistung des Bundeslandes Sachsen. Es wird im Anschluss an das Elterngeld gezahlt und wird nicht auf Bürgergeld (früher: Arbeitslosengeld II, Hartz IV) oder Sozialhilfe angerechnet.
In Bayern wurde das Landeserziehungsgeld 2018 vom Familiengeld abgelöst.
Das Landeserziehungsgeld Sachsen wird unter folgenden Voraussetzungen gezahlt:
Landeserziehungsgeld Sachsen wird in Höhe von höchstens 300 € pro Monat für 5–12 Monate im Zeitraum zwischen dem 1. und 3. Geburtstag des Kindes gezahlt:
Die Höhe und die jeweils mögliche Bezugsdauer hängen von der Kinderzahl ab:
Höchstbetrag pro Monat |
Bezugsdauer |
Bezugsdauer in allen anderen Fällen |
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1. Kind | 150 € | 9 Monate | 5 Monate |
2. Kind | 200 € | 9 Monate | 6 Monate |
Ab dem 3. Kind | 300 € | 12 Monate | 7 Monate |
Bis zu diesen jährlichen Einkommensgrenzen wird der Höchstbetrag ausbezahlt:
Die Einkommensgrenzen erhöhen sich für jedes weitere Kind um 3.140 €.
Als Jahreseinkommen zählt nicht das steuerrechtliche Brutto- oder Nettoeinkommen, sondern es gilt eine spezielle Berechnungsmethode mit pauschalen Abzügen.
Wer die Einkommensgrenzen überschreitet, bekommt weniger oder gar kein Landeserziehungsgeld. Das Einkommen über der Einkommensgrenze wird in Höhe von 5,2 % angerechnet. Die Stadt Chemnitz bietet unter www.chemnitz.de > Leben in Chemnitz > Soziale Leistungen und Hilfen > Elterngeld/Erziehungsgeld als Orientierungshilfe einen Rechner fürs Landeserziehungsgeld zum Download an.
Ab dem 3. Kind wird das Landeserziehungsgeld einkommensunabhängig gezahlt.
Elterngeld- und Erziehungsgeldstellen des Freistaats Sachsen. Adressen finden Sie beim Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt unter www.familie.sachsen.de > Leistungen und Förderungen > Leistungen des Freistaates Sachsen > Landeserziehungsgeld.
Leistungen für Eltern, Kinder und Jugendliche
Rechtsgrundlagen: Sächsisches Landeserziehungsgeldgesetz (SächsLErzGG)