Bis 2016 konnten Frauen, die vor 1952 geboren sind, früher in Rente gehen.
Zum 1.1.2016 ist diese Möglichkeit, mit Hilfe der Altersrente für Frauen früher in Rente zu gehen, ausgelaufen.
Wer langjährig gearbeitet, Kinder erzogen und/oder Angehörige gepflegt hat, kann unter Umständen Anspruch auf einen Zuschlag zur eigenen Rente haben. Näheres dazu unter Grundrente.
Seit 1.1.2023 darf bei dieser Rentenform unbegrenzt hinzuverdient werden, ohne dass die Rente gekürzt wird.
Auskünfte geben die Rentenversicherungsträger. Bei allen Fragen zum Thema Rente hilft das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales 030 221911001, Mo–Do 8–17 Uhr, Fr 8–12 Uhr.
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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Altersrente für langjährig Versicherte
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Rechtsgrundlagen: § 237a SGB VI