Eine COPD kann bei Erfüllen bestimmter Voraussetzungen als Berufskrankheit anerkannt werden. Problematisch ist die Anerkennung als Berufskrankheit jedoch, wenn der Patient Raucher ist oder war. Nach der Diagnose können Leistungen der Beruflichen Reha dabei helfen den Arbeitsplatz zu erhalten und ihn den Bedürfnissen entsprechend anzupassen.
Die Einatmung von giftigen oder reizenden Stoffen, Gasen oder Stäuben kann ursächlich für die Entstehung einer COPD sein. Als Tätigkeiten, in denen Arbeitnehmer langjährig einer erhöhten Menge giftiger oder reizender Stoffe ausgesetzt sind, werden z.B. die Arbeiten mit folgenden Stoffen und Gasen angesehen:
Die Anerkennung einer Berufskrankheit erfolgt nach Prüfung durch die Berufskrankheiten-Verordnung, einsehbar unter www.gesetze-im-internet.de > Gesetze/Verordnungen > BKV. Im Zusammenhang mit COPD kommen folgende Ziffern infrage:
Problematisch ist die Feststellung einer COPD als Berufskrankheit vor allem bei Rauchern, denn häufig lässt sich nicht zweifelsfrei nachweisen, ob die Einatmung giftiger/reizender Stoffe und Gase während der Arbeit oder das Rauchen ursächlich für die COPD waren. Nähere Informationen, z.B. zur Vorgehensweise bei der Anerkennung unter Berufskrankheiten.
Je nach Ausprägung der Erkrankung und dem Therapieerfolg kann eine COPD nicht nur die Alltagsaktivitäten, sondern auch die Arbeitsfähigkeit einschränken. Die Intensität der Arbeit sollte nach Möglichkeit angepasst werden. Bei körperlich fordernder und anstrengender Belastung sollte im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements eine innerbetriebliche Versetzung angestrebt werden. Bei einer durch den Unfallversicherungsträger anerkannten Berufskrankheit besteht zudem ein Anspruch auf Umschulung oder Weiterbildung, Näheres unter Berufliche Reha > Leistungen.
Unfallversicherung, Agentur für Arbeit