COPD > Arbeit und Beruf

1. Das Wichtigste in Kürze

Eine COPD kann bei Erfüllen bestimmter Voraussetzungen als Berufskrankheit anerkannt werden. Problematisch ist die Anerkennung als Berufskrankheit jedoch, wenn der Patient Raucher ist oder war. Nach der Diagnose können Leistungen der Beruflichen Reha dabei helfen den Arbeitsplatz zu erhalten und ihn den Bedürfnissen entsprechend anzupassen.

2. COPD als Berufskrankheit

Die Einatmung von giftigen oder reizenden Stoffen, Gasen oder Stäuben kann ursächlich für die Entstehung einer COPD sein. Als Tätigkeiten, in denen Arbeitnehmer langjährig einer erhöhten Menge giftiger oder reizender Stoffe ausgesetzt sind, werden z.B. die Arbeiten mit folgenden Stoffen und Gasen angesehen:

  • Anorganische Stoffe: Bergbautätigkeiten, Tunnelbauer, Schweißer, Zementarbeiter, Arbeitnehmer die Zigarettenqualm ausgesetzt sind.
  • Organische Stoffe: Landwirtschaftliche Tätigkeit, Textilindustrie, Arbeiten in der Getreideverladung.
  • Irritativ wirksame Gase: Arbeiten unter Einfluss von Ozon, Schwefeldioxid oder Chlorgas.

Die Anerkennung einer Berufskrankheit erfolgt nach Prüfung durch die Berufskrankheiten-Verordnung, einsehbar unter www.gesetze-im-internet.de > Gesetze/Verordnungen > BKV. Im Zusammenhang mit COPD kommen folgende Ziffern infrage:

  • 4302: Durch chemisch-irritativ oder toxisch wirkende Stoffe verursachte obstruktive Atemwegserkrankungen, die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein können
  • 1315: Erkrankungen durch Isocyanate, die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein können
  • 4111: Chronische obstruktive Bronchitis oder Emphysem von Bergleuten unter Tage im Steinkohlebergbau bei Nachweis der Einwirkung einer kumulativen Dosis von in der Regel 100 Feinstaubjahren [(mg/m³) x Jahre]

Problematisch ist die Feststellung einer COPD als Berufskrankheit vor allem bei Rauchern, denn häufig lässt sich nicht zweifelsfrei nachweisen, ob die Einatmung giftiger/reizender Stoffe und Gase während der Arbeit oder das Rauchen ursächlich für die COPD waren. Nähere Informationen, z.B. zur Vorgehensweise bei der Anerkennung unter Berufskrankheiten.

3. Berufsausübung nach der Diagnose COPD

Je nach Ausprägung der Erkrankung und dem Therapieerfolg kann eine COPD nicht nur die Alltagsaktivitäten, sondern auch die Arbeitsfähigkeit einschränken. Die Intensität der Arbeit sollte nach Möglichkeit angepasst werden. Bei körperlich fordernder und anstrengender Belastung sollte im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements eine innerbetriebliche Versetzung angestrebt werden. Bei einer durch den Unfallversicherungsträger anerkannten Berufskrankheit besteht zudem ein Anspruch auf Umschulung oder Weiterbildung, Näheres unter Berufliche Reha > Leistungen.

4. Wer hilft weiter?

Unfallversicherung, Agentur für Arbeit

5. Verwandte Links

COPD

COPD > Finanzielle Hilfen

Berufliche Reha > Leistungen

Arbeitsunfähigkeit

Berufskrankheit

Letzte Bearbeitung: 22.05.2020

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