Der deutsche Schwerbehindertenausweis gilt nur in Deutschland. Eine Mitnahme ins Ausland kann trotzdem sinnvoll sein. Ausgestellt wird er unabhängig von der deutschen Staatsangehörigkeit, an Menschen mit legalem Aufenthalt, inklusive einer Duldung oder Arbeit in Deutschland. Wer im Ausland lebt, braucht dafür ein berechtigtes Interesse.
Der deutsche Schwerbehindertenausweis gilt nur in Deutschland. Trotzdem kann es nützlich sein, ihn bei einer Reise ins Ausland mitzunehmen, weil es sein kann, dass z.B. Bahnunternehmen oder Museen Preise ermäßigen.
Einen einheitlichen EU-Behindertenausweis gibt es bisher noch nicht. Allerdings gab es dazu ein Pilotprojekt, bei dem mehrere EU-Mitgliedsstaaten (ohne Deutschland) getestet haben, wie sinnvoll ein EU-Behindertenausweis ist. Es ist nun geplant, bis Ende 2023 einen EU-Behindertenausweis einzuführen.
Die Feststellung eines Grads der Behinderung (GdB) ist unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Auch ein Schwerbehindertenausweis wird unabhängig von der deutschen Staatsangehörigkeit ausgestellt.
Ihn bekommen aber nur Menschen, die
Nach dem Aufenthaltsrecht hält sich in Deutschland nur rechtmäßig auf, wer einen sog. Aufenthaltstitel hat. Wer eine Duldung hat hält sich hingegen unrechtmäßig in Deutschland auf. Menschen mit einer Duldung sind ausreisepflichtig. Sie können aber nicht abgeschoben werden, weil ein sog. Abschiebehindernis besteht. Näheres unter Arbeitserlaubnis > Flucht und Asyl.
Nach dem Behinderungsrecht ist das anders:
In folgenden Fällen wird ein GdB nicht festgestellt und auch kein Schwerbehindertenausweis ausgestellt:
Grund dafür ist, dass eine Behinderung immer erst festgesellt wird, wenn sie voraussichtlich länger als 6 Monate besteht. Besteht eine Behinderung aber ohne Bezug zu Deutschland, brauchen die Menschen keinen GdB und keinen Schwerbehindertenausweis, da er im Ausland ohnehin nicht gilt.
Wer voraussichtlich weniger als 6 Monate in Deutschland Rechte aus dem GdB in Anspruch nehmen wird, wird mit den Menschen gleichgestellt, deren Gesundheitszustand sich voraussichtlich innerhalb von 6 Monaten so verbessern wird, dass keine Behinderung mehr vorliegt.
Wenn Sie sich ohne Duldung illegal in Deutschland aufhalten und einer Abschiebung nur entgehen, weil die Behörden Ihren Aufenthalt nicht bemerken oder Sie nicht finden können, können Sie auch die mit einem GdB und einem Schwerbehindertenausweis verbundenen Rechte nicht in Anspruch nehmen. Um etwas an dieser Situation zu ändern, sollten Sie sich möglichst anwaltliche Hilfe suchen. Es kann sein, dass Ihre Behinderung zu einem Abschiebehindernis und einer Duldung führt.
Arbeitserlaubnis > Flucht und Asyl