Schwerbehindertenausweis > Ausländer - Ausland

1. Das Wichtigste in Kürze

Der deutsche Schwerbehindertenausweis gilt nur in Deutschland. Eine Mitnahme ins Ausland kann trotzdem sinnvoll sein. Ausgestellt wird er unabhängig von der deutschen Staatsangehörigkeit, an Menschen mit legalem Aufenthalt, inklusive einer Duldung oder Arbeit in Deutschland. Wer im Ausland lebt, braucht dafür ein berechtigtes Interesse.

2. Gültigkeit im Ausland

Der deutsche Schwerbehindertenausweis gilt nur in Deutschland. Trotzdem kann es nützlich sein, ihn bei einer Reise ins Ausland mitzunehmen, weil es sein kann, dass z.B. Bahnunternehmen oder Museen Preise ermäßigen.

Einen einheitlichen EU-Behindertenausweis gibt es bisher noch nicht. Allerdings gab es dazu ein Pilotprojekt, bei dem mehrere EU-Mitgliedsstaaten (ohne Deutschland) getestet haben, wie sinnvoll ein EU-Behindertenausweis ist. Es ist nun geplant, bis Ende 2023 einen EU-Behindertenausweis einzuführen.

3. Schwerbehindertenausweis für Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit und im Ausland

Die Feststellung eines Grads der Behinderung (GdB) ist unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Auch ein Schwerbehindertenausweis wird unabhängig von der deutschen Staatsangehörigkeit ausgestellt.

Ihn bekommen aber nur Menschen, die

4. Rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland im Sinne des Behinderungsrechts

Nach dem Aufenthaltsrecht hält sich in Deutschland nur rechtmäßig auf, wer einen sog. Aufenthaltstitel hat. Wer eine Duldung hat hält sich hingegen unrechtmäßig in Deutschland auf. Menschen mit einer Duldung sind ausreisepflichtig. Sie können aber nicht abgeschoben werden, weil ein sog. Abschiebehindernis besteht. Näheres unter Arbeitserlaubnis > Flucht und Asyl.

Nach dem Behinderungsrecht ist das anders:

  • Hier reicht eine Duldung aus, wenn diese voraussichtlich noch mindestens 6 Monate bestehen wird.
  • Im Behinderungsrecht geht es nur darum, ob eine Person rechtlich ungehindert in Deutschland bleiben kann. Das ist immer der Fall, wenn ein sog. Abschiebehindernis vorliegt, z.B. wenn wegen der Schwerbehinderung keine Ausreise möglich ist.

5. Wann wird in Deutschland kein GdB festgestellt und kein Schwerbehindertenausweis ausgestellt?

In folgenden Fällen wird ein GdB nicht festgestellt und auch kein Schwerbehindertenausweis ausgestellt:

  • Wenn nur ein Touristenvisum genutzt wird.
  • Bei kurzfristigem Aufenthalt in Deutschland, z.B. für eine Geschäftsreise.
  • Wenn eine Abschiebung unmittelbar bevorsteht oder schon begonnen hat.
  • Wenn Menschen illegal in Deutschland sind und auch keine Duldung haben und somit jederzeit mit einer Abschiebung rechnen müssen.
  • Wenn Menschen den GdB bzw. den Schwerbehindertenausweis in Deutschland gar nicht brauchen, weil sie im Ausland leben und keine Rechte im Zusammenhang mit dem GdB in Deutschland in Anspruch nehmen wollen. Das gilt auch für Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit im Ausland.

Grund dafür ist, dass eine Behinderung immer erst festgesellt wird, wenn sie voraussichtlich länger als 6 Monate besteht. Besteht eine Behinderung aber ohne Bezug zu Deutschland, brauchen die Menschen keinen GdB und keinen Schwerbehindertenausweis, da er im Ausland ohnehin nicht gilt.

Wer voraussichtlich weniger als 6 Monate in Deutschland Rechte aus dem GdB in Anspruch nehmen wird, wird mit den Menschen gleichgestellt, deren Gesundheitszustand sich voraussichtlich innerhalb von 6 Monaten so verbessern wird, dass keine Behinderung mehr vorliegt.

6. Praxistipp

Wenn Sie sich ohne Duldung illegal in Deutschland aufhalten und einer Abschiebung nur entgehen, weil die Behörden Ihren Aufenthalt nicht bemerken oder Sie nicht finden können, können Sie auch die mit einem GdB und einem Schwerbehindertenausweis verbundenen Rechte nicht in Anspruch nehmen. Um etwas an dieser Situation zu ändern, sollten Sie sich möglichst anwaltliche Hilfe suchen. Es kann sein, dass Ihre Behinderung zu einem Abschiebehindernis und einer Duldung führt.

7. Wer hilft weiter?

  • Das Versorgungsamt oder das Amt für soziale Angelegenheiten
  • Ohne Duldung in Deutschland: Der Verein Refugee Law Clinics Deutschland e.V. bietet eine Liste von Refugee Law Clinics in Deutschland unter https://home.refugeelawclinics.de > Über uns > rlc Standorte. Eine Refugee Law Clinic ist ein für Flüchtlinge kostenfreies Angebot, bei dem Studierende unter Anleitung von Volljuristen im Asyl und Ausländerrecht beraten und begleiten. Die Studierenden erhalten dabei schon im Studium Spezialkenntnisse im Asyl und Ausländerrecht.

8. Verwandte Links

Schwerbehindertenausweis

Arbeitserlaubnis > Flucht und Asyl

Ausländer aus Drittstaaten > Aufenthalt - Arbeit

Behinderung

Grad der Behinderung

Versorgungsamt

Letzte Bearbeitung: 08.11.2024

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