Hepatitis C ist eine Virusinfektion der Leber, die über das Blut übertragen wird. Eine Ansteckung beim Sex ist sehr selten. Hepatitis C heilt zum Teil unerkannt aus, häufiger jedoch verläuft die Entzündung chronisch und führt zu einer Schwächung der Patienten. Nach Jahrzehnten kann es zu Leberzirrhose oder Leberkrebs kommen. Hepatitis C ist meldepflichtig.
Hepatitis C ist eine Entzündung der Leber, die vom Hepatitis-C-Virus (HCV) verursacht wird. HCV ist weltweit verbreitet, ca. 1 % der Weltbevölkerung ist chronisch infiziert. Schätzungen für Europa gehen von 14 Millionen HCV-positiven Personen aus. In Deutschland sind ca. 0,3 % der Bevölkerung betroffen.
Neben Hepatitis C werden Hepatitis A, B, D und E ebenfalls durch Viren hervorgerufenen. Die Formen der Hepatitis unterscheiden sich im Hinblick auf Übertragung, Krankheitsverlauf und Schwere der Erkrankung.
Die Übertragung des HCV findet in der Regel über Blut statt, z.B.
Oft ist der genaue Übertragungsweg unbekannt.
Eine Übertragung beim Geschlechtsverkehr ist sehr selten, allerdings ist eine Übertragung des Virus bei verletzenden Praktiken und während der Menstruation möglich. Die Übertragung von der Mutter auf das Kind während der Schwangerschaft oder Geburt ist selten, aber möglich.
Unterschieden wird zwischen der akuten und der chronischen Form.
Die meisten Patienten spüren bei einer akuten Infektion keine oder grippeähnliche Symptome, weswegen die Infektion meist nicht erkannt wird.
In etwa zwei Drittel der Fälle (die Zahlenangaben schwanken) kommt es nach der akuten Phase zu einer chronischen Verlaufsform. Dabei leidet der Patient oft unter eingeschränkter Leistungsfähigkeit, Schwäche, Oberbauchschmerzen, Gelenk- und Nierenentzündungen. 20 bis 30 % der chronisch Erkrankten bekommen Jahrzehnte später eine Leberzirrhose. In einigen Fällen entwickelt sich daraus Leberkrebs (hepatozelluläres Karzinom).
Es gibt keinen Impfstoff gegen Hepatitis C, aber mittlerweile recht wirksame Medikamente gegen die Viren. Näheres unter Hepatitis C > Behandlung.
Hepatitis C gehört zu den namentlich meldepflichtigen Viruserkrankungen (§ 6 ff. IfSG), das heißt: Name, Anschrift und andere Daten sind an das örtliche Gesundheitsamt weiterzugeben.
Schon der Verdacht auf eine Hepatitis-C-Infektion muss gemeldet werden. Meldepflichtig sind u.a. der behandelnde Arzt und das Labor, in dem der positive Virusbefund analysiert wurde.
Deutsche Leberhilfe e.V.
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