Wer regelmäßig starke Schmerzmittel oder Betäubungsmittel einnimmt, sollte bei Auslandsreisen folgende Aspekte beachten:
Bei Reisen ins Ausland ist es wichtig, sich vor der Einreise über die jeweiligen Bestimmungen der Einfuhr von Schmerz- und Betäubungsmittel zu informieren. Diese können je nach Reiseziel sehr unterschiedlich ausfallen. Wichtig ist in jedem Fall eine ärztliche Bescheinigung über die Medikamenteneinnahme des behandelnden Arztes in englischer Sprache.
Bei Reisen innerhalb der EU darf grundsätzlich der Eigenbedarf an Medikamenten mitgeführt werden. Bei Flugreisen muss jedoch darauf geachtet werden, dass Flüssigkeiten (z.B. Medikamente in Tropfenform) im Handgepäck nur in einem durchsichtigen 1-Liter-Beutel mitgeführt werden dürfen. Die Einzelbehältnisse im Beutel dürfen nur maximal 100 ml umfassen. Nähere Informationen bietet die Bundespolizei unter www.bundespolizei.de > Sicher auf Reisen > Mit dem Flugzeug > Was darf ich mitnehmen?
Bei Reisen außerhalb der EU ist es besonders wichtig, die Einreisebestimmungen im Vorfeld zu erfragen. Eine rechtsverbindliche Auskunft erteilt die Botschaft des Reiselandes in Deutschland. Kontaktdaten finden Sie beim Auswärtigen Amt unter www.auswaertiges-amt.de > Sicher Reisen > Vertretungen Ihres Reiselandes in Deutschland.
Bei der Mitnahme von Betäubungsmitteln wird, abhängig vom Urlaubsland, eine der folgenden Bescheinigungen benötigt:
Die Bescheinigung muss von der Gesundheitsbehörde beglaubigt werden. Patienten, die auf Opioide angewiesen sind, sollten immer ihren Opioid-Ausweis mit sich führen.
Medikamente sollten immer aufgeteilt transportiert und aufbewahrt werden: einen Teil im Handgepäck, den anderen im Koffer, einen Teil im Hotelzimmer, einen Teil im Safe, einen Teil für unterwegs. Falls ein Gepäckstück abhanden kommt oder eingebrochen wird, ist auf jeden Fall die Medikamentenversorgung gesichert. Auf Flugreisen sollten Schmerzmittel im Handgepäck mitgeführt werden, weil Temperatur- und Druckverhältnisse im Gepäckraum stark schwanken und die Wirksamkeit der Medikamente beeinträchtigen können. Schmerzmedikamente vertragen nur einen bestimmten Temperaturbereich, ideal ist deshalb der Transport in einer Isoliertasche.
In manchen Reiseländern ist die Gefahr relativ hoch, durch ungewohnte Speisen oder verunreinigtes Trinkwasser Durchfall zu bekommen. Manchen Reisenden wird auch bei Flügen oder Seereisen übel, sodass sie sich übergeben müssen. Bei Durchfall oder Erbrechen können Schmerzmittel, die oral (= durch den Mund) eingenommen wurden, eventuell nicht mehr ausreichend wirken. Eine Möglichkeit, die Unterversorgung mit Schmerzmitteln zu vermeiden, sind Opioide, die nicht über Magen-Darm aufgenommen werden, sondern durch die Haut (Pflaster), über die Schleimhäute (Mund: Tabletten oder Lutscher; Nase: Spray) oder Spritzen. Diese sollte sich der Patient vorsorglich verordnen lassen.
Eine unbekannte Umgebung und neue Eindrücke können vom Schmerz ablenken. Die Reise sollte möglichst stressfrei geplant werden, z.B. Hilfe eines Reisebüros in Anspruch nehmen oder Gepäck vorab einchecken, damit Schmerzpatienten nicht lange in der Schlange stehen müssen.
Folgende Tipps können helfen:
Unter Umständen ist es stressfreier und erholsamer, die Reise von einem – mit den Belangen von Menschen mit Behinderungen vertrauten – Reiseveranstalter organisieren zu lassen oder sich einer entsprechenden Reisegruppe anzuschließen. Dies ermöglicht auch Menschen mit einer Schwerbehinderung eine Reise ins Ausland. Näheres unter Behinderung > Urlaub und Freizeit.
Chronische Schmerzen > Behandlung und Rehabilitation
Chronische Schmerzen > Schwerbehinderung
Urlaub bei chronischen und schweren Krankheiten
Behinderung > Öffentliche Verkehrsmittel