Für Menschen, die schon länger arbeitslos sind, gibt es besondere Fördermöglichkeiten: Leistungen zur „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ und „Teilhabe am Arbeitsmarkt“. Langzeitarbeitslose sollen z.B. durch einen Lohnkostenzuschuss (für den Arbeitgeber) sowie individuelles Coaching wieder Arbeit finden.
Mit dem Teilhabechancengesetz wurden 2019 die Fördermöglichkeiten „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ und „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ mit zeitlicher Befristung ins Sozialgesetzbuch 2 (SGB II) integriert. Langzeitarbeitslose sollen durch einen Lohnkostenzuschuss sowie individuelle Unterstützung und Betreuung wieder am Arbeitsleben teilhaben können. Mit der Bürgergeldreform zum 1.1.23 wurden diese Fördermöglichkeiten dauerhaft.
Um länger andauernde Arbeitslosigkeit zu verhindern, werden sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse für Menschen gefördert, die seit mindestens 2 Jahren arbeitslos sind.
Die Förderung der Eingliederung von Langzeitarbeitslosen umfasst
Auch Menschen, die schon sehr lange Arbeitslosengeld II (Hartz IV) bzw. seit 1.1.2023 Bürgergeld beziehen, sollen durch die Förderung leichter eine Beschäftigung auf dem allgemeinen oder sozialen Arbeitsmarkt bekommen. Gefördert werden sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse in der Wirtschaft, sozialen Einrichtungen oder Kommunen für eine Dauer von 5 Jahren.
Gefördert werden Menschen,
Bei Menschen, die in einer Bedarfsgemeinschaft mit mindestens einem minderjährigen Kind leben oder die schwerbehindert sind, reicht es aus, wenn sie die letzten 5 Jahre Arbeitslosengeld II (Hartz IV) bzw. seit 1.1.2023 Bürgergeld erhalten haben.
Die Förderung der Teilhabe am Arbeitsmarkt umfasst
Gibt es einen Tarifvertrag oder kirchliche Arbeitsrechtsregelungen, wird der Zuschuss auf der Grundlage des zu zahlenden Arbeitsentgelts bemessen.
Nimmt eine Person nach der geförderten Beschäftigung ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis bei einem anderen Arbeitgeber auf, ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Anschlussförderung bis zu 6 Monate möglich.
Fragen und Antworten zum Teilhabechancengesetz beim Bundesarbeitsministerium unter www.bmas.de > Suchbegriff Langzeitarbeitslose > Neue Informationen zum Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose.
Das Jobcenter ist zuständig für Langzeitarbeitslose, Arbeitgeber wenden sich an die zuständige Agentur für Arbeit.
Arbeitslosengeld II und Sozialgeld
Rechtsgrundlagen: §§ 16i, 16e SGB II