Soziotherapie soll durch Motivation und Training schwer psychisch kranken Menschen dabei helfen, dass sie ärztliche und psychotherapeutische Leistungen selbstständig in Anspruch nehmen können. Sie soll eine Krankenhausbehandlung vermeiden oder verkürzen. Minderjährigen kann sie nur in Ausnahmefällen verordnet werden.
Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen benötigen in der Regel ärztliche und psychotherapeutische Hilfe. Diese Hilfe in Anspruch zu nehmen fällt ihnen jedoch oft schwer. Soziotherapie kann sie dabei unterstützen.
Es geht vor allem um die
Folgende Leistungen werden in der Regel vom Soziotherapeuten erbracht:
Für die Verordnung von Soziotherapie müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:
Eine Indikation ist vor allem bei Patienten mit schweren psychischen Erkrankungen aus den Bereichen des schizophrenen Formenkreises (siehe auch Schizophrene und manisch-depressive Psychosen) und der affektiven Störungen (siehe auch Depressionen > Symptome Ursachen Diagnose) gegeben.
Patienten mit anderen schweren psychischen Erkrankungen können unter bestimmten Umständen ebenfalls Soziotherapie erhalten, vor allem bei einer Mehrfacherkrankung mit z.B. einer Suchterkrankung oder bei allgemein stark eingeschränkten Fähigkeiten.
Die Verordnung von Soziotherapie ist zudem nur möglich, wenn der Betroffene die notwendigen ärztlichen oder therapeutischen Maßnahmen nicht selbstständig in Anspruch nehmen kann. Das ist in der Regel der Fall, wenn mindestens eine der folgenden Einschränkungen in einem erheblichen Ausmaß vorliegt:
Soziotherapie dürfen nur bestimmte Berufsgruppen und Einrichtungen verordnen, die von der Kassenärztlichen Vereinigung dazu berechtigt sind:
Wenn ein Arzt die Soziotherapie nicht selbst verordnen kann, kann er den Patienten überweisen. Wenn er erkennt, dass der Patient aufgrund seiner psychischen Erkrankung diese Überweisung nicht wahrnehmen kann, kann er 5 Stunden Soziotherapie verordnen (Vordruck "Verordnung bei Überweisung zur Indikationsstellung bei Soziotherapie gem. § 37a SGB V"), damit der Patient motiviert werden kann, die Überweisung wahrzunehmen.
Soziotherapie muss (mit Ausnahme der 5 Probestunden) vorher von der Krankenkasse genehmigt werden.
Maßnahmen der Soziotherapie und der psychiatrischen Krankenpflege können in der Regel nur nacheinander, nicht zeitlich nebeneinander verordnet werden.
Ausnahme: Die Maßnahmen ergänzen sich aufgrund ihrer jeweiligen Zielsetzung. Diese Abgrenzung gegeneinander ist dann sowohl im Behandlungsplan der psychiatrischen Krankenpflege als auch im soziotherapeutischen Betreuungsplan darzulegen.
Eine Soziotherapie umfasst 120 Stunden à 60 Minuten innerhalb von 3 Jahren je Krankheitsfall. "Krankheitsfall" ist das Krankheitsgeschehen, das eine einheitliche medizinische Ursache hat, z.B. eine nicht ausgeheilte psychische Erkrankung, die immer wieder zu Hilfebedürftigkeit führt. Die Stunden können in kleinere Einheiten aufgeteilt werden. In besonderen Fällen können auch Gruppentherapiestunden à 90 Minuten stattfinden.
Pro Verordnung dürfen maximal 30 Therapieeinheiten ausgestellt werden.
Vor der ersten Verordnung können bis zu 5 Probestunden verschrieben werden, um die Therapiefähigkeit des Patienten abzuklären und um den Betreuungsplan zu erstellen. Diese Probestunden können maximal zweimal im Jahr stattfinden.
Die Soziotherapie endet früher, wenn der Patient die Therapieziele nicht erreichen kann oder diese vorzeitig erreicht.
Volljährige Versicherte müssen eine Zuzahlung von 10 % der kalendertäglichen Kosten der Soziotherapie leisten, jedoch mindestens 5 €, maximal 10 € pro Tag.
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat zur Durchführung der Soziotherapie eine Richtlinie erstellt. Diese können Sie unter www.g-ba.de > Richtlinien > Soziotherapie-Richtlinie herunterladen.
Erbringen können die Soziotherapie nur Soziotherapeuten, die bei der Krankenkasse zugelassen sind und mit dieser einen Vertrag haben.
Krankenkassen, Psychiater, Psychotherapeuten oder die Sozialpsychiatrischen Dienste.
Rechtsgrundlagen: § 37a SGB V