Sozialpsychiatrischer Dienst

1. Das Wichtigste in Kürze

Der Sozialpsychiatrische Dienst berät, unterstützt und begleitet Menschen mit psychischen Erkrankungen. Er koordiniert und vermittelt alle erforderlichen Hilfen, um diesen Menschen langfristig ein Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen.

2. Welche Aufgaben hat der Sozialpsychiatrische Dienst?

Die wichtigsten Aufgaben der Sozialpsychiatrischen Dienste (SpDi) sind:

  • Niedrigschwellige Beratung und Begleitung
    Betroffene und deren Angehörige können sich schnell und unkompliziert beraten lassen und ihre Schwierigkeiten schildern. Der SpDi hält auch Kontakt zu Menschen, die sich aufgrund ihrer Erkrankung stark zurückziehen und wenig oder keine sozialen Kontakte haben. Auch Hausbesuche sind möglich, wenn der Betroffene damit einverstanden ist.
  • Organisieren von Hilfe im Einzelfall
    Der SpDi plant und koordiniert die individuell notwendigen Hilfen und motiviert und unterstützt Betroffene, diese in Anspruch zu nehmen.
  • Einschreiten bei Krisen und Notfallhilfen
    Betroffene werden in für sich selbst oder andere gefährlichen psychischen Ausnahme- und Notfallsituationen unterstützt (z.B. bei Suizidgefahr oder Gewaltdrohungen). Die Situation wird möglichst entschärft, um Zwangsmaßnahmen zu vermeiden. Nur wenn es nicht anders geht, veranlasst der SpDi eine Zwangseinweisung in eine psychiatrische Klinik.
  • Vernetzung und Steuerung
    Der SpDi fördert die Vernetzung und Zusammenarbeit aller Hilfsangebote für psychisch kranke Menschen vor Ort. Zudem plant er, welcher Bedarf wie gedeckt werden kann und verbessert die örtlichen Versorgungsmöglichkeiten.

Daneben übernehmen sie oft noch weitere Aufgaben, aber das ist von Ort zu Ort unterschiedlich:

  • Vor- und Nachsorge:
    Um beginnende (Wieder-)Erkrankungen aufzufangen, vermittelt der SpDi frühzeitig ärztliche Hilfe und den Kontakt zu Einrichtungen für Menschen mit psychischen Erkrankungen vor Ort. Auch nach Krisen und/oder stationären Behandlungen betreut der SpDi die Betroffenen, bis diese sich in ihrem Leben wieder gefestigt haben.
  • Der SpDi macht Öffentlichkeitsarbeit gegen Stigmatisierung von Menschen mit psychischen Störungen.
  • Der SpDi berät auch das soziale Umfeld eines Betroffenen und behandelnde (Haus-)Ärzte.
  • Betroffene können bei Arztbesuchen oder Behördengängen begleitet werden, wenn sie diese Unterstützung benötigen.

Gegen den Willen eines Betroffenen kann der SpDi nur tätig werden, wenn eine Selbst- oder Fremdgefährdung vorliegt. Wird die Unterbringung in einer Klinik notwendig, soll diese so kurz wie möglich erfolgen. Informationen zu freiheitsentziehenden Maßnahmen siehe Psychosen > Rechtliche Aspekte.

3. Organisation der Sozialpsychiatrischen Dienste

Die Organisationsform der Sozialpsychiatrischen Dienste ist regional verschieden. Träger sind in der Regel Gemeinden, Wohlfahrtsverbände oder Vereine. In einem SpDi arbeitet meist ein multiprofessionelles Team (z.B. Sozialpädagogen, Psychologen, Psychiater, Krankenpflegekräfte), das sich mit örtlichen Hausärzten, Kliniken, Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen vernetzt.

3.1. Praxistipp

Ansprechpartner regionaler SpDi-Netzwerke finden Sie beim Bundesweiten Netzwerk Sozialpsychiatrischer Dienste unter www.sozialpsychiatrische-dienste.de > Regionale Netzwerke.

4. Wer trägt die Kosten?

Die Sozialpsychiatrischen Dienste sind steuerfinanziert. Deswegen ist ihre Inanspruchnahme für die Hilfesuchenden kostenlos.

5. Wer hilft weiter?

Welcher Sozialpsychiatrische Dienst regional zuständig ist, können Sie bei Ihrem örtlichen Gesundheitsamt erfragen. Die Adressen der Gesundheitsämter finden Sie beim Robert Koch Institut unter https://tools.rki.de/plztool.

6. Verwandte Links

Psychotherapie

Soziotherapie

Depressionen

Psychosen Schizophrenie

 

Rechtsgrundlagen: PsychKGs der einzelnen Bundesländer

Letzte Bearbeitung: 17.09.2024

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