Rente > Ausland

1. Das Wichtigste in Kürze

Auch im Ausland können Renten der Deutschen Rentenversicherung in der Regel beantragt und bezogen werden. Ausländische Rentenzeiten können eine deutsche Rente erhöhen. Deutsche Renten werden bei Umzug ins Ausland meist nicht gekürzt. Für die Besteuerung der Rente gelten besondere Vorschriften.

2. Europa, Abkommensstaat, vertragsloses Ausland

Grundsätzlich können deutsche Renten weltweit bezogen werden. Rentenanträge, Rentenzahlungen und Besteuerung von Renten im Ausland hängen oft davon ab, wo Rentner leben oder künftig leben möchten:

3. Rentenantrag im Ausland

Die Rente kann direkt im Wohnortland beantragt werden, wenn es ein EU-Mitgliedsstaat oder Abkommensstaat ist. Oft reicht ein Antrag, auch wenn Rentenansprüche in verschiedenen Ländern bestehen.

Die Altersgrenzen für Renten und die Mindestversicherungszeiten sind je nach Staat unterschiedlich. Deshalb kann im Vorfeld des Antrags eine Beratung bei mehreren Rentenversicherungsträgern sinnvoll sein.

Im vertragslosen Ausland kann eine deutsche Rente beantragt werden bei

  • der Deutschen Rentenversicherung,
  • einem deutschen Konsulat oder
  • einer deutschen Botschaft.

3.1. Praxistipps

4. Welche Rentenbeitragszeiten zählen?

Wichtig ist, dass beim Antrag auf die deutsche Rente auch ausländische Rentenversicherungszeiten angegeben werden. Die Beitragszeiten bei Beschäftigung in EU-Staaten und Abkommensstaaten werden in der Regel mitgezählt und können helfen, die Mindestversicherungszeit für bestimmte Rentenarten zu erfüllen.

Die Rentenversicherungsträger der Staaten überweisen dann aber ihre Zahlungen separat, es gibt keine Gesamtrente. Bei Änderungen müssen also alle Rentenversicherungsträger informiert werden.

Wenn die Summe der Beitragszeiten nicht für eine Rente ausreicht, kann eine Rückzahlung der Beiträge bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden. Zurückgezahlt wird nur der Arbeitnehmer-Anteil.

5. Wird die Rente im Ausland gekürzt?

Wer in Deutschland lebt und sich vorübergehend im Ausland aufhält, bekommt seine Rente unverändert weiter.

Wer lange Zeit oder für immer im Ausland bleiben will, sollte sich vorher beim Rentenversicherungsträger beraten lassen. In EU-Staaten wird die Rente ungekürzt ausgezahlt, aber außerhalb der EU kann es Kürzungen geben, vor allem in folgenden Fällen:

  • Versicherungszeiten im Ausland von Vertriebenen und Spätaussiedlern (= Versicherungszeiten nach dem Fremdrentengesetz) können unberücksichtigt bleiben.
  • Wer eine volle Rente wegen Erwerbsminderung als Arbeitsmarktrente (Näheres unter Erwerbsminderungsrente) bezieht, bekommt diese nur innerhalb der EU und in folgenden Staaten weitergezahlt: Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz, Israel, Bosnien Herzegowina, Kosovo, Serbien, Montenegro, Marokko, Tunesien. In allen anderen Staaten wird statt der Arbeitsmarktrente nur eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung gezahlt.

6. Besteuerung von Renten im Ausland

Renten sind in Deutschland grundsätzlich steuerpflichtig. Mit vielen Ländern gibt es sog. Doppelbesteuerungsabkommen, die verhindern, dass die Rente doppelt besteuert wird, in Deutschland und im Aufenthaltsland.

6.1. Praxistipps

  • Erkundigen Sie sich, bevor Sie ins Ausland umziehen, nach den steuerlichen Bedingungen. Fragen Sie Ihr Finanzamt, einen Lohnsteuerhilfeverein oder eine Steuerberatung.
  • Wenn Sie eine deutsche Rente bekommen und im Ausland leben, ist das Finanzamt Neubrandenburg zuständig:
    Telefon 0395 44222-47000, Mo–Do, 9–12 Uhr und 13–15.30, Fr 9–12 Uhr
    Fax 0395 44222-47100
    E-Mail ria@finanzamt-neubrandenburg.de

7. Praxistipps

  • Falls während Ihres Auslandsaufenthalts eine andere Person Ihre Belange im Inland wahrnehmen soll, benötigt sie dazu eine Vollmacht.
  • In vielen Ländern, auch einigen EU-Ländern, müssen Sie als Rentenempfänger jährlich eine Lebensbescheinigung bearbeiten und zurücksenden. Derzeit werden in einigen Ländern digitale Lebensnachweise (DLN) getestet.
    Lebensbescheinigungen werden seit 2024 zum Teil auch von Rentenberechtigten gefordert, die in Deutschland leben, aber ein ausländisches Konto haben.
  • Ausführliche Informationen finden Sie in den Broschüren "Arbeit und Rente im Ausland" und "Arbeit und Rente in Deutschland und im vertragslosen Ausland". Kostenloser Download der Broschüren bei der Deutschen Rentenversicherung unter www.deutsche-rentenversicherung.de/ > Rente > Rente und Ausland.

8. Wer hilft weiter?

Die Deutsche Rentenversicherung informiert und berät Menschen, die

  • im Ausland leben und eine deutsche Rente beziehen (wollen).
  • in Deutschland wohnen und auch im Ausland gearbeitet haben.

Die zuständigen Ansprechstellen stehen unter www.deutsche-rentenversicherung.de > Rente > Rente und Ausland > Ansprechpartner & Verbindungsstellen.

9. Verwandte Links

Rente > Rentenarten

Rentenversicherung

Rentenversicherungsträger

Auslandsschutz

Auslandsbehandlung

Letzte Bearbeitung: 26.11.2024

{}Rente > Ausland{/}{}{/}