Auch im Ausland können Renten der Deutschen Rentenversicherung in der Regel beantragt und bezogen werden. Ausländische Rentenzeiten können eine deutsche Rente erhöhen. Deutsche Renten werden bei Umzug ins Ausland meist nicht gekürzt. Für die Besteuerung der Rente gelten besondere Vorschriften.
Grundsätzlich können deutsche Renten weltweit bezogen werden. Rentenanträge, Rentenzahlungen und Besteuerung von Renten im Ausland hängen oft davon ab, wo Rentner leben oder künftig leben möchten:
Die Rente kann direkt im Wohnortland beantragt werden, wenn es ein EU-Mitgliedsstaat oder Abkommensstaat ist. Oft reicht ein Antrag, auch wenn Rentenansprüche in verschiedenen Ländern bestehen.
Die Altersgrenzen für Renten und die Mindestversicherungszeiten sind je nach Staat unterschiedlich. Deshalb kann im Vorfeld des Antrags eine Beratung bei mehreren Rentenversicherungsträgern sinnvoll sein.
Im vertragslosen Ausland kann eine deutsche Rente beantragt werden bei
Wichtig ist, dass beim Antrag auf die deutsche Rente auch ausländische Rentenversicherungszeiten angegeben werden. Die Beitragszeiten bei Beschäftigung in EU-Staaten und Abkommensstaaten werden in der Regel mitgezählt und können helfen, die Mindestversicherungszeit für bestimmte Rentenarten zu erfüllen.
Die Rentenversicherungsträger der Staaten überweisen dann aber ihre Zahlungen separat, es gibt keine Gesamtrente. Bei Änderungen müssen also alle Rentenversicherungsträger informiert werden.
Wenn die Summe der Beitragszeiten nicht für eine Rente ausreicht, kann eine Rückzahlung der Beiträge bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden. Zurückgezahlt wird nur der Arbeitnehmer-Anteil.
Wer in Deutschland lebt und sich vorübergehend im Ausland aufhält, bekommt seine Rente unverändert weiter.
Wer lange Zeit oder für immer im Ausland bleiben will, sollte sich vorher beim Rentenversicherungsträger beraten lassen. In EU-Staaten wird die Rente ungekürzt ausgezahlt, aber außerhalb der EU kann es Kürzungen geben, vor allem in folgenden Fällen:
Renten sind in Deutschland grundsätzlich steuerpflichtig. Mit vielen Ländern gibt es sog. Doppelbesteuerungsabkommen, die verhindern, dass die Rente doppelt besteuert wird, in Deutschland und im Aufenthaltsland.
Die Deutsche Rentenversicherung informiert und berät Menschen, die
Die zuständigen Ansprechstellen stehen unter www.deutsche-rentenversicherung.de > Rente > Rente und Ausland > Ansprechpartner & Verbindungsstellen.