1. Rentenhöhe
Ob und in welcher Höhe eine Rente ins Ausland gezahlt wird, hängt von mehreren Faktoren ab, unter anderem von den folgenden:
- Beitragszeiten in der Rentenversicherung
- zukünftiges Aufenthaltsland
- vorübergehender oder dauerhafter Aufenthalt am neuen Wohnort
- Rentenart (z.B. Regelaltersrente, Erwerbsminderungsrente)
2. Praxistipps
- Wer lange Zeit oder für immer im Ausland bleiben will, muss das rechtzeitig seinem Rentenversicherungsträger mitteilen. Diese benötigen mindestens 3 Monate für die Prüfung, ob die Rente (speziell die Erwerbsminderungsrente) in dem anvisierten Staat in voller Höhe, nur zum Teil oder überhaupt nicht zusteht.
- Damit die Rente im Ausland ausgezahlt werden kann, müssen dem Renten-Service der Deutschen Post die neue Adresse und die neue Kontoverbindung mitgeteilt werden: Informationen dazu unter www.rentenservice.com > Gesetzliche Rente > Downloadcenter > Zahlungserklärung/ Zahlungsermächtigung – Ausland: Telefon für Anfragen aus Deutschland 0221 5692-444, Mo–Fr 7–18 Uhr. Telefon für Anfragen aus dem Ausland 0049 221 5692-777, Mo–Do 8–18 Uhr, Fr 8–17 Uhr.
- Falls während des Auslandsaufenthalts eine andere Person die Belange im Inland wahrnehmen soll, benötigt sie dazu eine Vollmacht.
- Die Deutsche Rentenversicherung hat für viele Länder zusätzlich Verbindungsstellen für Auslandsfragen eingerichtet: www.deutsche-rentenversicherung.de > Rente > Rente & Ausland > Ansprechpartner & Verbindungsstellen.
3. Wer hilft weiter?
Auskünfte und Beratungsstellen vor Ort vermitteln die Rentenversicherungsträger.
4. Verwandte Links
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