Versorgungskrankengeld ist die frühere Bezeichnung für das Krankengeld der Sozialen Entschädigung. Krankengeld der Sozialen Entschädigung ist eine Entgeltersatzleistung bei Arbeitsunfähigkeit oder stationärer Behandlung. Es wird u.a. an Opfer bestimmter Gewalttaten, Kriegsopfer aus den 2 Weltkriegen und Impfgeschädigte gezahlt. Es beträgt 80 % des Regelentgelts, jedoch nicht mehr als das entgangene regelmäßige Nettoarbeitsentgelt.
Zum 1.1.2024 gab es eine umfangreiche Reform, bei der das Recht der Sozialen Entschädigung im neu geschaffenen SGB XIV (14. Sozialgesetzbuch) geregelt wurde. Das Bundesversorgungsgesetz (BVG) und das Opferentschädigungsgesetz (OEG) wurden gleichzeitig aufgehoben, das heißt sie gelten seit 1.1.24 nicht mehr, weil die Inhalte jetzt mit Änderungen im SGB XIV stehen. Das Versorgungskrankengeld wurde dabei umbenannt.