Die Kompaktkur gehört zu den Vorsorgeleistungen der Krankenversicherung. Sie ist eine spezielle Form der ambulanten Kur. Besonders an einer Kompaktkur ist, dass zur ganzheitlichen Behandlung mehrere therapeutische Bereiche eng miteinander verbunden sind. Die Behandlung findet in festen Gruppen statt und wird unter ärztlicher Verantwortung koordiniert. Eine Kompaktkur dauert in der Regel 3 Wochen und wird nur alle 3 Jahre genehmigt. Je nach Krankenkasse werden die Kosten für Unterkunft und Verpflegung mit bis zu 25 € pro Tag oder mit einer einmaligen Pauschale von 100 € bezuschusst.
Eine Kompaktkur zeichnet sich durch folgende Merkmale aus:
Indikationen, bei der Kompaktkuren durchgeführt werden, sind z.B.:
Dauer
Eine Kompaktkur dauert längstens 3 Wochen.
Ausnahme: Eine Verlängerung ist aus medizinischen und therapeutischen Gründen erforderlich.
Wartezeit
Zwischen 2 Kompaktkuren muss eine Wartezeit von 3 Jahren liegen.
Ausnahme: Eine vorzeitige Leistung ist medizinisch notwendig.
Kostenträger von Kompaktkuren sind in der Regel die Krankenkassen, sie zahlen aber nur einen Zuschuss.
Kosten und Zuschuss
Zuzahlung
Versicherte ab 18 Jahre müssen Zuzahlungen von 10% der Kosten für Heilmittel sowie 10 € je Verordnung zuzahlen.
Der Arzt stellt einen Kurantrag und begründet dies aus medizinischer Sicht. Dieser Antrag wird bei der Krankenkasse eingereicht und muss vor Beginn der Maßnahme bewilligt werden. Der Medizinische Dienst (MD) prüft die Notwendigkeit der Kompaktkur.
Fragen zur Beantragung oder zum Ablauf von Kompaktkuren beantworten die Krankenkassen.
Vorsorgeleistungen und Vorsorgekuren
Rechtsgrundlagen: § 23 Abs. 2 SGB V