Frühe Hilfen

1. Das Wichtigste in Kürze

Frühe Hilfen sind Informations-, Beratungs- und Hilfsangebote für Eltern während der Schwangerschaft und in den ersten Lebensjahren des Kindes. Sie sollen die Elternkompetenz stärken und Kindern ein gesundes Aufwachsen ermöglichen. Die Angebote sind sehr vielfältig und haben je nach Bundesland unterschiedliche Ausrichtungen.

Frühe Hilfen sind nicht zu verwechseln mit der Frühförderung von Kindern mit Behinderungen nach dem SGB IX.

2. Ziele

Ziele Früher Hilfen sind:

  • Frühzeitige und nachhaltige Verbesserung der Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern und Eltern in Familie und Gesellschaft.
  • Förderung der Beziehungs- und Erziehungskompetenz von (werdenden) Eltern.
  • Gesundes Aufwachsen und Sicherung der Rechte von Kindern auf Schutz, Förderung und Teilhabe.
  • Frühzeitiges Wahrnehmen und Reduzieren von Risiken für Kinder.

Diese Ziele sollen durch eine enge Vernetzung von Institutionen und Angeboten aus der Schwangerschaftsberatung, dem Gesundheitswesen, der interdisziplinären Frühförderung, der Kinder- und Jugendhilfe und weiterer sozialer Dienste verwirklicht werden.

3. Angebote

Frühe Hilfen richten sich an

  • (werdende) Eltern und Kinder bis zu 3 Jahren
  • alle Eltern im Sinne einer Gesundheitsförderung, d.h. das Auftreten einer Krankheit oder einer psychischen Störung soll verhindert werden (primäre Prävention)
  • Familien in Problemlagen mit dem Ziel des frühzeitigen Erkennens und Abwendens von Kindeswohlgefährdungen (sekundäre Prävention)

Zu den Angeboten Früher Hilfen zählen z.B. Informationsangebote, Willkommensbesuche, Elternkurse, Beratungsangebote sowie Familienhebammen und Familienpaten.

Bei einem Willkommensbesuch kommen Fachkräfte in den ersten Wochen nach der Geburt eines Kindes zu den Eltern nach Hause, um sie über Angebote für Familien und Unterstützungsleistungen zu informieren.

Familienhebammen unterstützen Eltern in belastenden Lebenssituationen bis zu einem Jahr nach der Geburt des Kindes. Sie helfen den Eltern, den Familienalltag auf das Leben mit dem Baby umzustellen, geben Informationen und Anleitung zu Pflege, Ernährung, Entwicklung und Förderung des Kindes und vermitteln bei Bedarf zu weiteren Frühen Hilfen.

Familienpaten können Eltern in der Regel bis zum 3. Geburtstag des Kindes begleiten, manchmal auch länger. Sie spielen z.B. mit dem Kind, betreuen es zeitweise oder helfen bei Behördengängen.

4. Wer hilft weiter?

Folgende Webseiten informieren zu Angeboten, Modellprojekten und Ansprechpartnern Früher Hilfen in den jeweiligen Bundesländern:

Baden-Württemberg: www.kvjs.de > Jugend > Frühe Hilfen

Bayern: www.stmas.bayern.de > Themen > Kinder und Jugend > Gesamtkonzept Kinderschutz > Frühe Hilfen

Berlin: www.berlin.de > Suchbegriff: "Frühe Hilfen"

Brandenburg: https://mbjs.brandenburg.de > Kinder und Jugend > Unterstützen Stärken Schützen > Unterstützung für junge Familien > Frühe Hilfen

Bremen: https://familiennetz-bremen.de > Für Fachkräfte > Frühe Hilfen

Hessen: https://soziales.hessen.de/was-sind-die-fruehe-hilfen

Hamburg: www.hamburg.de/fruehe-hilfen

Mecklenburg-Vorpommern: www.familieninfo-mv.de > Frühe Hilfen

Niedersachsen: www.soziales.niedersachsen.de > Kinder, Jugend und Familie > Kinder und Familie > Bundesstiftung Frühe Hilfen

Nordrhein-Westfalen: www.mkffi.nrw > Kinder > Frühe Hilfen

Rheinland-Pfalz: https://mffki.rlp.de > Themen > Familie > Guter Start ins Kinderleben > Frühe Hilfen

Saarland: www.saarland.de > Familie und Gleichstellung > Kinder, Jugend und Familie > Schwangerschaft

Sachsen: https://www.familie.sachsen.de/kinder-und-jugendliche.html

Sachsen-Anhalt: https://ms.sachsen-anhalt.de > Themen > Familie > Kinder und Jugendliche > Frühe Hilfen für Familien

Schleswig-Holstein: https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/soziales/fruehe-hilfen/fruehe-hilfen_node.html

Thüringen: www.kinderschutz-thueringen.de > Frühe Hilfen

5. Kosten

Die Angebote der Frühen Hilfen sind freiwillig und in der Regel kostenlos.

6. Praxistipps

7. Verwandte Links

Kinder- und Jugendhilfe

Jugendamt

Eltern in der Krise

Leistungen für Eltern, Kinder und Jugendliche

 

Rechtsgrundlagen: § 16 Abs. 3 SGB VIII, § 3 Abs. 4 KKG (Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz)

Letzte Bearbeitung: 01.10.2024

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