Die Rechte und Pflichten aus dem digitalen Bereich werden nach dem Tod zum sog. digitalen Nachlass bzw. digitalen Erbe. Nach dem Tod müssen sich schnell andere Menschen um digitale Daten und Accounts kümmern, aber auch oft nach einem Unfall oder bei schwerer Krankheit bzw. Behinderung. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten der Vorsorge: Eine Liste der Zugangsdaten z.B. für Computer, Smartphone, Tablet, Soziale Netzwerke, E-Mail-Accounts, Cloud-Dienste oder Streaming Plattformen sowie Angaben im Testament, in einer Vorsorgevollmacht und/oder einer Betreuungsverfügung. Unten gibt es eine Formular-Vorlage als PDF zum kostenlosen Download.
Der digitale Nachlass umfasst Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit digitalen Diensten und Daten, z.B.:
Das Recht auf digitale Daten zuzugreifen, wird genauso vererbt, wie andere Rechte.
Ausnahme: In einem Nutzungsvertrag steht, dass die Rechte nicht vererblich sind.
Beispiele:
In einem Testament kann stehen, wer den digitalen Nachlass als Erbe oder sog. Vermächtnis bekommen soll, Näheres unter Testament und Erbschein.
Erben und Vermächtnisnehmende dürfen frei entscheiden, wie sie mit dem digitalen Nachlass umgehen wollen. Sie dürfen die Wünsche des verstorbenen Menschen dazu ignorieren. Auch ein Testament kann das nicht vollständig verhindern, sondern nur durch Auflagen und Bedingungen einschränken. Z.B. die Miterben oder ein Testamentsvollstrecker können Auflagen kontrollieren und zur Not gerichtlich durchsetzen.
Regeln zum digitalen Nachlass in einem Testament müssen die gleichen formalen Anforderungen erfüllen wie das Testament insgesamt, Näheres unter Testament und Erbschein. In anderer Form hinterlegte Wünsche zum Umgang mit dem digitalen Nachlass können den Erben bei Entscheidungen helfen, sind aber unverbindlich.
Zum Testament beraten im Erbrecht tätige Anwaltskanzleien. Notare geben nur formale Hinweise.
Eine zu Lebzeiten hinterlegte regelmäßig aktualisierte Liste mit den Zugangsdaten ermöglicht den Erben unkomplizierten Zugriff auf Daten, Konten und Accounts.
Es dauert einige Zeit, bis ein Erbschein erteilt wird. Erben bekommen also ggf. erst nach längerer Zeit Zugang zu Daten, Accounts und Konten. Eine Vorsorgevollmacht kann deshalb eine Person bestimmen, die sich sofort nach dem Tod um den digitalen Nachlass kümmern darf. Näheres unter Vorsorgevollmacht > Sonderformen.
Eine Liste mit den Zugangsdaten und Aufträgen zum Umgang mit dem digitalen Nachlass ermöglicht der bevollmächtigten Person schnellen Zugriff. Die Aufträge bestimmen, wie die bevollmächtigte Person mit dem digitalen Nachlass umgehen soll und die Erben oder ein Testamentsvollstrecker können das kontrollieren. Die Erben dürfen nach dem Tod jederzeit die Aufträge an die bevollmächtigte Person ändern oder sogar die Vollmacht zurücknehmen. Das kann nur über Auflagen oder Bedingungen im Testament eingeschränkt werden.
Auch zu Lebzeiten können sich Menschen ggf. nicht mehr um Ihre digitalen Daten, Konten und Accounts kümmern, z.B. nach einem Unfall, bei schwerer Krankheit oder wegen einer Behinderung. Dafür ist Vorsorge möglich mit einer Vorsorgevollmacht und/oder einer Betreuungsverfügung. Eine zusätzlich hinterlegte regelmäßig aktualisierte Liste mit den Zugangsdaten und konkreten Aufträgen an Bevollmächtigte/Betreuer ermöglicht schnellen Zugang zu allem, was gebraucht wird.
Die bevollmächtigte Person muss die Vollmacht bei Bedarf z.B. Ämtern oder Geschäftspartnern vorlegen. Die Betreuungsverfügung bekommt bei Bedarf das Betreuungsgericht. Deshalb gehören die Zugangsdaten an einen sicheren Ort und haben weder in der Vollmacht, noch in der Betreuungsverfügung etwas zu suchen.
Die Liste kann z.B. bei einer Person des absoluten Vertrauens, in einem Bankschließfach, in einem Tresor oder auf einem passwortgeschützten USB-Stick liegen. Wichtig ist, dass die bevollmächtigte Person bzw. der Betreuer bei Bedarf weiß, wo die Liste und der Schlüssel, das Passwort oder der Zugangscode dafür liegen. Hinweise dazu können direkt im Testament, in einem Hinweisblatt zur Vorsorgevollmacht und/oder in der Betreuungsverfügung stehen.
Das Formular "Digitale Daten und Konten" können Sie hier kostenlos downloaden: PDF - Digitale Daten und Konten.
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