Akupunktur kann Schmerzen lindern. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten jedoch nur bei chronischen Schmerzen der Lendenwirbelsäule oder des Knies infolge einer Gonarthrose.
Die Körperakupunktur mit Nadeln ohne elektrische Stimulation wird von der Krankenkasse nur bei chronisch schmerzkranken Patienten mit folgenden Indikationen bezahlt:
Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass die Schmerzen seit mindestens 6 Monaten bestehen.
Die Akupunktur kann jeweils bis zu 10 Sitzungen innerhalb von maximal 6 Wochen verordnet werden, in begründeten Ausnahmefällen bis zu 15 Sitzungen innerhalb von 12 Wochen. Eine erneute Behandlung kann frühestens 12 Monate nach Abschluss einer Akupunkturbehandlung erfolgen. Eine Einzelbehandlung dauert jeweils mindestens 30 Minuten.
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in der "Richtlinie zu Untersuchungs- und Behandlungsmethoden der vertragsärztlichen Versorgung" die Indikationen für Akupunktur sowie die Qualifikationsvoraussetzungen für Vertragsärzte geregelt. Diese Richtlinie kann unter www.g-ba.de > Richtlinien > Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung (Punkt 12, S. 30) heruntergeladen werden.
Über die Wirkung und mögliche Nebenwirkungen der Akupunktur informiert die Deutsche Schmerzgesellschaft unter www.schmerzgesellschaft.de > Patienteninformationen > Ergänzende Verfahren > Schmerz und Akupunktur.
Versicherte, die Akupunktur in Anspruch nehmen wollen, sollten sich an ihre Krankenkasse wenden. Diese hat Adressen von Vertragsärzten, die mit den Krankenkassen abrechnen können.
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