Seit 23.1.2016 müssen die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) in ihren Bundesländern Terminservicestellen einrichten, die Patienten innerhalb von 1 Woche einen Termin bei einem Vertragsarzt vermitteln. Die Entfernung zum Arzt muss zumutbar sein. Seit 1.1.2020 wurde das Angebot in Form einer bundesweit einheitlichen Terminservicestelle weiter ausgebaut.
Bis zum Ausbau der Terminservicestellen vermittelten die Kassenärztlichen Vereinigungen der jeweiligen Bundesländer unter unterschiedlichen Rufnummern und zu unterschiedlichen Sprechzeiten Termine zur fachärztlichen und psychotherapeutischen Behandlung.
Unter der Rufnummer 116 117 war bisher ausschließlich der ärztliche Bereitschaftsdienst zu erreichen.
Die Weiterentwicklung zu einer bundesweit einheitlichen Terminservicestelle ist ein weiterer Baustein der Sicherstellung der ärztlichen Versorgung. Die neue Terminservicestelle ist seit 1.1.2020 täglich 24 Stunden unter einer bundesweit einheitlichen und kostenfreien Telefonnummer (116 117) erreichbar.
Der Patientenservice kann auf folgende Weise in Anspruch genommen werden:
Die Terminservicestelle hat folgende Aufgaben:
Zur Vermittlung von Facharzt-Terminen muss eine Überweisung vorliegen (Ausnahme: Akutfälle, Frauen- und Augenarzttermine).
Kann innerhalb von 4 Wochen kein Termin vermittelt werden, soll auf ambulante Behandlungstermine in Krankenhäusern zurückgegriffen werden. Dies gilt nicht für verschiebbare Routineuntersuchungen oder Bagatellerkrankungen wie z.B. Erkältungen.
Weitere Informationen zu den Terminservicestellen auf der Website der Kassenärztlichen Bundesvereinigung unter www.kbv.de > Themen A-Z > T > Terminservicestellen.
Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)
Rechtsgrundlagen: § 75 SGB V