Schwangere in Notlagen können sich jederzeit kostenlos und anonym beraten lassen: rund um die Uhr unter 0800 40 40 020. Die Beraterinnen verhelfen bei Bedarf zu einer vertraulichen Geburt, das heißt: anonym, medizinisch sicher und kostenlos. Auch Frauen, die bereits heimlich entbunden haben, oder Väter, Bekannte und Familienangehörige, die um eine Notlage wissen, können sich anonym beraten lassen.
Unabhängig davon gibt es das "Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen" unter 116 016, das Anlaufstelle sein kann, wenn eine Vergewaltigung Ursache der Schwangerschaft ist.
Das Hilfetelefon "Schwangere in Not" richtet sich an Schwangere in Not- und Konfliktsituationen, aber auch Familienmitglieder oder Freunde können sich beraten lassen:
Telefon 0800 40 40 020.
Die Nummer ist rund um die Uhr besetzt, der Anruf ist kostenlos und anonym. Bei Bedarf kann die Beratung auch in einer von 18 anderen Sprachen (z.B. arabisch, italienisch, persisch oder türkisch) stattfinden. Das Hilfetelefon möchte für Mutter und Kind einen guten und sicheren Weg finden. Die Frau muss ihren Namen nicht nennen, ihre Telefonnummer oder eine Internetübertragung an die Beraterinnen wird verschlüsselt.
Unter www.hilfetelefon-schwangere.de wird zudem Onlineberatung per E-Mail oder Einzel-Chat angeboten.
Das "Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen" berät in allen Fällen von Gewalt:
Telefon 116 016.
Das Gespräch bleibt anonym, es werden keine Daten gespeichert. Die Beratung erfolgt rund um die Uhr, ist kostenlos und in 17 Sprachen sowie in Gebärdensprache möglich. Auf Wunsch empfehlen die Beraterinnen am Telefon Ansprechpartnerinnen vor Ort.
Weitere Informationen sowie eine E-Mail- oder Chat-Beratung bietet das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben unter www.hilfetelefon.de.
Egal in welcher Situation eine Schwangere ist oder wofür sie sich entscheidet, die Beraterinnen sind vor allem dafür da, sie auf ihrem Weg zu unterstützen – egal wie dieser aussieht.
In der Erstberatung geht es für Betroffene häufig darum, überhaupt jemanden zu haben, dem man alles erzählen kann und der zuhört, ohne Vorwürfe zu machen oder in eine bestimmte Richtung zu drängen.
Die Beraterinnen hören zu, sie können aber auch viele Fragen beantworten, z.B.: Wo gibt es eine Beratungsstelle, bei der man sich – auch anonym – beraten lassen kann? Wo gibt es Helfer in einer größeren Stadt, damit einen niemand erkennt? Die Beraterinnen am Hilfetelefon "Schwangere in Not" kennen z.B. die Kontaktdaten von rund 1.600 Schwangerschaftsberatungsstellen in Deutschland und bieten eine Erstberatung in unterschiedlichen Sprachen an.
Es ist möglich, nur einmal anzurufen und sich nach der Beratung nie wieder beim Hilfetelefon zu melden. Die Telefonnummer ist verschlüsselt, die Beraterinnen können nichts nachverfolgen.
Seit 1.5.2014 ist die "vertrauliche Geburt" eine legale Möglichkeit. Schwangere, die ihre Schwangerschaft geheim halten möchten oder müssen, können ihr Kind medizinisch sicher und unter einem Pseudonym in einer Klinik oder bei einer Hebamme auf die Welt bringen. Auch die Nachsorge ist anonym.
Der echte Name der Mutter wird in einem verschlossenen Umschlag (Herkunftsnachweis) zentral und sicher hinterlegt. Alle Untersuchungen und die Geburt laufen mit dem Pseudonym-Namen ab. Nur das Kind hat ab 16 Jahren das Recht, den echten Namen der Mutter und damit seine Herkunft zu erfahren. Aber selbst dieses Recht kann die Mutter nach 15 Jahren rechtzeitig anfechten, falls die Offenlegung mit Gefahren für sie verbunden ist.
Auf Wunsch vermitteln die Beraterinnen des Hilfetelefons "Schwangere in Not" auch an Schwangerschaftsberatungsstellen, die die Frau und das Kind dann nach der Geburt begleiten.
Die Broschüre "Die vertrauliche Geburt" kann beim Bundesfamilienministerium unter www.bmfsfj.de > Service > Publikationen > Suchbegriff: "Vertrauliche Geburt" kostenlos bestellt oder heruntergeladen werden.
Alle Informationen finden sich detailliert und gut verständlich auf www.hilfetelefon-schwangere.de und auf www.hilfetelefon.de.
Mittel der Bundesstiftung "Mutter und Kind"
Schwangerschaft Entbindung Sozialhilfe
Rechtsgrundlagen: Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung zur vertraulichen Geburt