Die Hauptfürsorgestellen waren bis zum 31.12.2023 zuständig für Leistungen der Sozialen Entschädigung nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG), d.h. für individuelle Leistungen an Kriegsopfer und Wehr- bzw. Zivildienstbeschädigte (Kriegsopferfürsorge), Opfer von Gewalttaten, Impfgeschädigte und Opfer staatlichen Unrechts in der DDR.
Zum 1.1.2024 gab es eine umfangreiche Reform, bei der das Recht der Sozialen Entschädigung im neu geschaffenen SGB XIV (14. Sozialgesetzbuch) geregelt wurde. Das BVG wurde gleichzeitig aufgehoben, d.h.: Es gilt nicht mehr, weil die Inhalte jetzt mit Änderungen im SGB XIV stehen. Die Hauptfürsorgestellen wurden dabei umbenannt und heißen jetzt Träger der Sozialen Entschädigung.
Über die Umbenennung der Hauptfürsorgestellen informiert die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen unter www.bih.de > Soziale Entschädigung > Aktuelle Meldungen > Ab Januar 2024: Hauptfürsorgestellen und Versorgungsverwaltungen werden zu Trägern der Sozialen Entschädigung.