Fallbeispiel: Elterngeld gleichzeitig für beide Elternteile

1. Frage zum Elterngeld für beide Eltern

Ein Ehepaar erwartet demnächst das erste Kind. Beide würden gerne gemeinsam die Betreuung in den ersten Lebensmonaten übernehmen. Bekommen sie dafür beide gleichzeitig Elterngeld?

2. Antwort: Ja, beide können gleichzeitig Elterngeld bekommen

Ja, beide Elternteile können gleichzeitig Elterngeld (ca. 67 % ihres Einkommens, gestaffelt nach ihrem Einkommen im letzten Jahr, maximal 1.800 €) beantragen.

Es gibt mehrere Möglichkeiten:

  • Beide Eltern können je 12 Monate gleichzeitig ElterngeldPlus beantragen, wenn sie beide Teilzeit arbeiten möchten. Zusätzlich können Sie noch 2 Partnermonate beantragen.
  • Ein Elternteil kann Basiselterngeld, der andere ElterngeldPlus beantragen. Zusammen bekommen sie rechnerisch 14 Monate (12 Elterngeld plus 2 Partnermonate), wobei Monate mit Basiselterngeld als ganzer Monat, Monate mit ElterngeldPlus als halber Monat zählen.
  • Beide Eltern können insgesamt 12 Monate Basiselterngeld beantragen, davon können sie dann jedoch nur 1 Monat gemeinsam nehmen. Wenn beide innerhalb der ersten 12 Lebensmonate mindestens 2 Monate Elterngeld beantragen, können sie zusätzlich je 2 Monate ElterngeldPlus gemeinsam erhalten (Partnermonate).
  • Zusätzlich zu Basiselterngeld und/oder ElterngeldPlus und zusätzlich zu den Partnermonaten bekommen sie einen Partnerschaftsbonus (maximal je 4 Monate ElterngeldPlus), wenn sie beide in 2–4 aufeinanderfolgenden Monaten gleichzeitig 24–32 Stunden arbeiten.

 

Das Paar darf im Jahr vor der Geburt nicht mehr als 200.000 € zu versteuerndes Einkommen gehabt haben, ab Geburtsdatum 1.4.2025 nur noch 175.000 €.

Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss werden immer auf den Elterngeld-Bezugszeitraum der Mutter angerechnet.

Letzte Bearbeitung: 04.11.2024

{}Fallbeispiel: Elterngeld gleichzeitig für beide Elternteile{/}{}Fallbeispiel{/}