Der Krankheitsverlauf bei COPD kann durch regelmäßige Bewegung und angemessene Ausübung von Sport positiv beeinflusst werden. Sich ausschließlich zu schonen führt zu einem Abbau von Muskelmasse einschließlich der Atemhilfsmuskulatur und schränkt die körperliche Belastbarkeit weiter ein.
Bei Patienten mit COPD ist vor allem die Ausatmung stark erschwert. Sie sind deshalb besonders auf den Einsatz ihrer Atemhilfsmuskulatur angewiesen. Hierzu zählen einige Hals- und Brustmuskeln sowie die Bauchmuskulatur. Dem Gesundheitszustand angepasste Bewegung beugt einem Muskelabbau vor.
Gesundheitsfördernd ist generell jede Art von Bewegung, z.B. auch in Form von Alltagsbewegung wie Spaziergehen oder Treppensteigen. Die „S2k-Leitlinie zur Diagnostik und Therapie von Patienten mit chronisch obstruktiver Bronchitis und Lungenemphysem (COPD)“ der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin e.V., kostenloser Download unter www.awmf.org > Suchbegriff: "COPD", empfiehlt folgende sportliche Betätigung als festen Therapiebestandteil:
Wichtig ist vor allem die Fortsetzung der Bewegung nach Reha-Maßnahmen. Hierbei können insbesondere Lungensportgruppen helfen.
Lungensportgruppen sind speziell auf Patienten mit Atemwegserkrankungen ausgerichtet. Der Übungsleiter ist mit den Auswirkungen der Erkrankung vertraut und kann bei Komplikationen Unterstützung und Hilfe leisten. Die körperlichen Anforderungen werden individuell an die Gruppe angepasst und beinhalten z.B. leichte Kraft-Ausdauer-Übungen.
Eine Suchfunktion für lokale Lungensportgruppen und weitere Informationen bietet die AG Lungensport in Deutschland e.V. unter www.lungensport.org > Lungensportregister.
Die Teilnahme am Lungensport setzt eine ausführliche ärztliche Untersuchung beim Lungenfacharzt voraus. Hierbei werden z.B. eine Lungenfunktionsprüfung, eine Blutgasanalyse und ein Belastungs-EKG durchgeführt. Patienten mit COPD können am Lungensport teilnehmen, wenn sie innerhalb von 6 Minuten mindestens 200 m zurücklegen können oder eine Belastung von 25 Watt (z.B. auf einem Ergometer) über eine Dauer von 3 Minuten durchhalten.
Die Verordnung von Lungensport erfolgt in der Regel durch den Hausarzt. Er kann einen Antrag auf Kostenübernahme des Rehabilitationssports bei der Krankenkasse stellen. Näheres unter Reha-Sport und Funktionstraining.
Erfolgt der Lungensport im Anschluss an eine Medizinische Reha-Maßnahme der Rentenversicherung, kann der Reha-Sport auch während der Medizinischen Reha beantragt werden und gleich im Anschluss stattfinden.
Wird die COPD als Berufskrankheit anerkannt, ist die Berufsgenossenschaft der Kostenträger. Näheres unter COPD > Arbeit und Beruf.
In der Regel werden 50 Übungseinheiten über eine Dauer von 6 Monaten verordnet, weitere Informationen und Formulare zur Verordnung sind bei der AG Lungensport in Deutschland e.V. unter www.lungensport.org > Service > Verordnung von Lungensport erhältlich.
Patienten mit COPD sind besonders anfällig für Atemnot während sportlicher Betätigung. Folgendes kann Atemnot vorbeugen:
Krankenkassen, Rentenversicherungsträger, Unfallversicherungsträger