Nicht jeder Mensch mit Parkinson ist sofort arbeitsunfähig. Zusammen mit dem Arzt und dem Integrationsamt kann geklärt werden, ob Änderungen der Arbeitssituation nötig und möglich sind. Kann eine Person aufgrund von Parkinson nicht mehr berufstätig sein, kommen je nach Alter Erwerbsminderungsrente oder Altersrente in Frage.
Führt Parkinson zu wiederholter oder längerer Arbeitsunfähigkeit, besteht unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf folgende Leistungen:
Mit einem Schwerbehindertenausweis des Versorgungsamts haben Parkinson-Erkrankte Anspruch auf verschiedene Schutz-, Hilfs-, und Fördermöglichkeiten, z.B. einen verbesserten Kündigungsschutz sowie Anspruch auf technische Hilfsmittel, welche die Arbeit erleichtern/möglich machen. Mit dem Arzt sowie mit dem Integrationsamt sollte besprochen werden, welche Veränderungen am Arbeitsplatz notwendig sind. Näheres unter Behinderung > Berufsleben.
Auch Reha-Maßnahmen können dazu beitragen, krankheitsbedingte Einschränkungen im Berufsleben zu verringern oder zu beseitigen. Nähere Informationen bieten folgende Stichworte:
Die Diagnose Parkinson führt heute nicht mehr zu einer sofortigen Berentung. Wie lange Betroffene noch berufstätig sein können, hängt vom Verlauf der Erkrankung ab, von den speziellen Anforderungen des Berufsbildes und unter Umständen von Nebenwirkungen der Medikamente. Falls Menschen aufgrund ihrer Parkinson-Krankheit nicht mehr erwerbstätig sein können, kommen 2 Rentenarten in Frage:
Parkinson > Krankheitssymptome
Parkinson > Bewegung und Mobilität
Parkinson > Medizinische Rehabilitation