Nachteilsausgleiche bei Behinderung

Menschen mit Behinderungen können als Ausgleich für die behinderungsbedingten Nachteile sog. Nachteilsausgleiche für sich in Anspruch nehmen, z.B. Steuervergünstigungen, Sonderrechte zum Parken (z.B. Recht zum Parken im Halteverbot, auf Behindertenparkplätzen oder ohne Parkschein), Vergünstigungen bei Bussen und Bahnen oder Zusatzurlaub und besseren Kündigungsschutz am Arbeitsplatz. Auch in Schulen, Fachhochschulen und Hochschulen gibt es Nachteilsausgleiche, Näheres unter Behinderung > Schule und Behinderung > Ausbildung und Studium.

Viele Nachteilsausgleiche sind abhängig vom Grad der Behinderung (GdB) und von etwaigen Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis. Die folgenden beiden Tabellen geben einen Überblick über diese Nachteilsausgleiche:

PDF-Download: Merkzeichenabhängige Nachteilsausgleiche

PDF-Download: GdB-abhängige Nachteilsausgleiche

 

Grundlegende Informationen und zahlreiche Links für Menschen mit Behinderungen finden Sie zudem unter:

Behinderung

Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Leistungen für Menschen mit Behinderungen

Leistungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen

Behinderung > Hilfe - Beratung - Adressen

 

Kostenloser Download: Ratgeber Behinderungen mit hilfreichen Informationen rund um das Thema Behinderungen.

Letzte Bearbeitung: 17.09.2024

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